Vergabeverfahren BWA-Frequenzen

Anhörung zum geplanten Vergabeverfahren für Broadband Wireless Access-Frequenzen (BWA)

Ausgabejahr 2006
Erscheinungsdatum 03.07.2006

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Anhörung zu den Eckpunkten des geplanten Vergabeverfahrens für Broadband Wireless Access-Frequenzen (BWA) gestartet.

Die Eckpunkte und deren Begründungen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Anhörung eingestellt und erscheinen am 5. Juli 2006 im Amtsblatt Nr. 13/2006 der Bundesnetzagentur. Die Kommentare können bis zum 4. August 2006 eingereicht werden. Nach Auswertung der Kommentare sollen die endgültigen Entscheidungen der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Oktober 2006 getroffen werden. Ziel ist es, die Frequenzvergabe noch in diesem Jahr durchzuführen.

Im Dezember 2005 wurde das Zuteilungsverfahren für Frequenzen im Bereich 3.400 bis 3.600 MHz für Anwendungen im Rahmen des BWA eröffnet. Bis Ende Februar 2006 sind daraufhin 1.221 Anträge für die Realisierung von funkgestützten schnellen Internetzugängen und für andere Anwendungen eingereicht worden. Dieser Frequenzbedarf übersteigt den Umfang der verfügbaren Frequenzen um ein Vielfaches. Der Zuteilung der Frequenzen hat daher ein Vergabeverfahren voranzugehen. Das Telekommunikationsgesetz sieht bei Frequenzknappheit ein Versteigerungs- oder Ausschreibungsverfahren vor, wobei das Versteigerungsverfahren das gesetzliche Regelverfahren darstellt, das nun auch bei den BWA-Frequenzen angewendet werden soll.

Auf folgende Eckpunkte des Versteigerungsverfahrens ist besonders hinzuweisen:

Die Frequenzen sind für den breitbandigen drahtlosen Netzzugang vorgesehen und sollen die Realisierung unterschiedlichster Geschäftsmodelle ermöglichen. Die Bundesnetzagentur trägt mit einem Ansatz der Technikneutralität und des weiten Verwendungszwecks der Frequenzen dem Anliegen des Markts nach möglichst flexibler Frequenznutzung Rechnung.

Die BWA-Frequenznachfrage ist in räumlicher Hinsicht weit gefächert. Es wurden daher 16 Regionen gebildet, die in der Summe das gesamte Bundesgebiet abdecken. Anträge für einzelne oder mehrere Regionen bis hin zu einer bundesweiten Abdeckung sind möglich.

In den 16 Regionen stehen jeweils Frequenzpakete für drei Betreiber zur Verfügung; zwei Pakete mit jeweils 21 MHz gepaart und ein Paket mit 28 MHz gepaart. Die Frequenzen des 28 MHz-Pakets stehen allerdings aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht in allen Landkreisen der 16 Regionen zur Verfügung.

Mit den Frequenzzuteilungen wird eine Versorgungsverpflichtung verbunden. Bis 2009 ist die Versorgung von 15 Prozent und bis 2011 von 25 Prozent der Gemeinden in der betreffenden Region als Verpflichtung vorgesehen. Mit dieser Versorgungsverpflichtung soll die Verbreitung von Breitbandanschlüssen - insbesondere in bisher nicht versorgten Regionen - unterstützt werden.

Die Versteigerung der Frequenzpakete soll in Form einer simultan, mehrstufigen Auktion durchgeführt werden.


Pressemitteilung (pdf / 35 KB)

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