Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch

100.000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch

Kurth: "Verbraucher nutzen Bundesnetzagentur als Anlaufstelle"

Ausgabejahr 2006
Erscheinungsdatum 28.12.2006

Die einhunderttausendste schriftliche Beschwerde eines Verbrauchers zum Rufnummernmissbrauch ist jetzt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. "Dies zeigt, dass die Bundesnetzagentur als Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden zum Thema Rufnummernmissbrauch bekannt ist und von den Verbrauchern angenommen wird", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit dem 15. August 2003 ist die Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern betraut. Seit diesem Zeitpunkt hat sie nunmehr 100.000 schriftliche und zusätzlich eine Vielzahl telefonischer Verbraucheranfragen und Beschwerden über Rufnummernmissbrauch bearbeitet.

Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen, z. B. Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, die Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam. Gelingt es der Bundesnetzagentur durch Auswertung der Verbraucherbeschwerden und - teils umfangreiche - Ermittlungen, Missbrauch aufzuklären, greift sie ein. Diese Maßnahmen (zu finden unter www.bundesnetzagentur.de) reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. In allen beklagten Fällen konnte die Bundesnetzagentur ihre rechtlichen Schritte erfolgreich vertreten. Außerdem hat die Bundesnetzagentur in circa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, hat sie ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, in deren Händen die weitere Verfolgung liegt.

Daneben bestehen auf internationaler Ebene Kooperationswege zur Verfolgung von Rufnummernmissbrauch sowie die Möglichkeit des Informationsaustauschs mit anderen Regulierungsbehörden.

Die Bundesnetzagentur verfolgt mit ihren Maßnahmen dabei das Ziel, Missstände, die zu Beschwerden führen, abzustellen. So haben sich im Bereich Dialer im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch ca. 21.000 waren. Dieser Erfolg ist insbesondere auf die Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer zurückzuführen, welches für Kostentransparenz sorgt.

Voraussetzung für ein Eingreifen der Bundesnetzagentur ist stets die gesicherte Kenntnis einer rechtswidrigen Nummernnutzung. Um den Missbrauchsfällen nachgehen zu können, ist es auch in Zukunft wichtig, dass sich die betroffenen Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden.

Hierfür stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Für telefonische Anfragen:
Hotline: 0291 9955-206.

Anfragen rund um das Missbrauchsgesetz und insbesondere zu Dialern:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Meschede
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
E-Mail: dialer.postfach@bnetza.de

Anfragen zu Rufnummern-Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67433 Neustadt
Fax: 0 6321 934-111
E-Mail: rufnummernspam@bnetza.de

Weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.


Pressemitteilung (pdf / 35 KB)


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