Wechsel Energielieferant

Präsident Kurth ermutigt Verbraucher zum Wechsel des Energielieferanten

Verdopplung der Haushaltskundenwechsel bei Strom

Neue Verbraucherinformation der Bundesnetzagentur

Ausgabejahr 2007
Erscheinungsdatum 28.08.2007

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat die Verbraucher heute aufgerufen, dem Wettbewerb auf den Energiemärkten eine Chance zu geben. "Die Verbraucher können einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt leisten. Sie sind es, die durch ihr Wechselverhalten Einfluss auf die Unternehmen und auf deren Preise nehmen können", so Kurth.

"Ich rechne damit, dass sich bei den Haushaltskunden die Zahl der Stromanbieterwechsel in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppeln wird. Beim Gas wird sich die Zahl der Anbieterwechsel möglicherweise gegenüber 2006 sogar verzwanzigfachen, wenn auch von einem niedrigen Ausgangsniveau aus. Im ersten Halbjahr 2007 haben ca. 520.000 Haushaltskunden bei Strom und 50.000 Kunden bei Gas den Anbieter gewechselt. Dies sind gute Nachrichten für den sich intensivierenden Wettbewerb und für die Wirksamkeit der von uns umgesetzten Maßnahmen", sagte Matthias Kurth.

Der Lieferantenwechsel ist für den Verbraucher schnell, einfach und kostenlos. Er besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Der Kunde ermittelt zunächst seinen eigenen Energieverbrauch. Dann vergleicht er Preise und Leistungen seines derzeitigen Lieferanten mit anderen Angeboten. Nach Auswahl eines neuen Lieferanten unterschreibt er einen Liefervertrag mit diesem und bevollmächtigt ihn, alle Formalitäten, die mit dem Wechsel des Lieferanten verbunden sind, zu übernehmen (z. B. Kündigung des Liefervertrags beim bisherigen Energielieferanten, Datenaustausch mit dem Netzbetreiber). Bei einem Lieferantenwechsel werden keine Zähler oder Leitungen aus- oder umgebaut. Durch den Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten kann es auch nicht zu Lieferunterbrechungen kommen.

Die Vertragsbedingungen des potentiellen Strom- oder Gaslieferanten sollte sich der Verbraucher genau anschauen. Wichtig ist, die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten zu betrachten. Verlangt der Energieversorger eine langfristige Vorauskasse, sollten das Angebot und die damit eventuell verbundene Ersparnis besonders geprüft werden.

Die Bundesnetzagentur hat eine Informationsbroschüre zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters herausgegeben. Dort wird der Ablauf des Lieferantenwechsels für den Verbraucher beschrieben. Sie kann von der Internetseite www.bundesnetzagentur.de heruntergeladen oder über den Druckschriftenversand der Bundesnetzagentur, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, angefordert werden.

Bei Fragen zum Anbieterwechsel, zum Verhalten von Netzbetreibern oder auch zu den Rechten der Verbraucher aus Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verordnungen kann sich der Kunde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden. Der Verbraucherservice ist wie folgt zu erreichen:

Telefon: 030 22480-500 (montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr)
Fax: 030 22480-515

Umfangreiche Informationen für die Energieverbraucher stellt die Bundesnetzagentur auch auf ihrer Internetseite bereit

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

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