BFWA

Bundesnetzagentur stellt Frequenzen für breitbandige Netzzugänge bereit

Kurth: "Weitere Versorgungslücke kann so geschlossen werden"

Ausgabejahr 2007
Erscheinungsdatum 30.08.2007

Die Bundesnetzagentur hat jetzt in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite eine Verfügung bekannt gegeben, mit der zusätzliche Frequenzen im Frequenzbereich 5.755 MHz - 5.875 MHz für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) zugeteilt werden. BFWA steht für breitbandige, ortsfeste Funkstrecken, mit denen z. B. von einem Netzknoten ausgehend Verbindungen mit dem Internet für andere Teilnehmer realisiert werden können. Die Frequenzen wurden im Rahmen einer Allgemeinzuteilung bereitgestellt.

Um eine nachhaltige und effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten, dürfen die Frequenzen nur in Verbindung mit gewerblichen Angeboten für öffentliche Netzzugänge genutzt werden, nicht aber für private oder firmeninterne Zwecke. Die Anbieter unterliegen lediglich einer Meldepflicht gemäß § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Eines förmlichen Antrags und einer Genehmigung bedarf es nicht. Somit fallen für die Betreiber auch keine Verwaltungsgebühren an.

Eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetzugängen konnte von den Marktteilnehmern bis heute nicht erreicht werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten ist diese für alle Kreise der Bevölkerung sowie für Industrie, Gewerbe und Handel zukunftsweisende Technologie häufig noch nicht verfügbar. "Insoweit kann mit diesem zugeteilten Frequenzband eine weitere Lücke in der Versorgung mit schnellen Netzzugängen geschlossen werden", so der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Auf Grund der Reichweiten, die durch die technischen und betrieblichen Nutzungsbestimmungen gekennzeichnet sind, dürfte dieses Spektrum vorwiegend für solche Unternehmen interessant sein, die breitbandige Netzzugänge, z. B. schnelle Internetzugänge, für eher kleinräumige Gebiete anbieten möchten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können das in günstigen Fällen einige Straßenzüge oder gegebenenfalls kleinere Ortschaften sein. Mit den nunmehr bereitgestellten Frequenzen lassen sich somit die bestehenden Angebote, z. B. DSL und WIMAX, sinnvoll ergänzen.

Die Verfügung kann ab sofort auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.


Pressemitteilung (pdf / 24 KB)

Mastodon