Entgelte für Zugang zum Schaltverteiler

Bundesnetzagentur legt Entgelte für den Zugang zum Schaltverteiler fest

Kurth: "Weiterer Mosaikstein zur Breitbandinitiative"

Ausgabejahr 2009
Erscheinungsdatum 16.11.2009

Die Bundesnetzagentur hat in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom AG (DT AG) Wettbewerbern für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem sog. Schaltverteiler in Rechnung stellen darf.

In einer vorangegangenen Entscheidung von Anfang März 2009 ist die DT AG verpflichtet worden, den Wettbewerbern den Zugriff auf die TAL auch an einem neu zu errichtenden Schaltverteiler zu gewähren. Damit soll eine einfachere Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sog. "weißer Flecken", mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht werden.

In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt festgelegt, das je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler variiert. Zum anderen bestimmt die Entscheidung feste Obergrenzen für die Entgelte der wesentlichen Komponenten bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

"Mit dieser Entgeltgenehmigung liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben. Insofern stellt die heutige Entscheidung zum TAL-Zugang am Schaltverteiler einen weiteren wichtigen Mosaikstein bei der Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung dar. Nachdem nun auch die ökonomischen Bedingungen feststehen, appelliere ich noch einmal an die Wettbewerber, von dieser Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen. Die Deutsche Telekom fordere ich auf, ihrerseits durch zügige Zugangsgewährung den von allen gewünschten Breitbandausbau zu unterstützen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.


Pressemitteilung (pdf / 99 KB)


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