Briefporti für 2010 genehmigt

Kurth: "Inlandsbriefpreise bleiben weiterhin stabil"

Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 18.11.2009

Die Inlandsbriefporti der Deutschen Post AG (DP AG) bleiben im nächsten Jahr unverändert. Im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens hat die Bundesnetzagentur heute die Entgelte der DP AG für Briefsendungen mit einem Gewicht bis 1.000 Gramm genehmigt. Der Antrag der DP AG hatte für das Inland keine Erhöhungen der Briefpreise vorgesehen. Für Auslandspost wurden für einzelne, selten nachgefragte Produkte Preisanhebungen beantragt.

"Die Inlandsbriefpreise bleiben auch im Jahr 2010 stabil. Damit sind die Preise seit zwölf Jahren nicht erhöht worden. Vielmehr ist im Jahr 2003 sogar das Porto für den Standardbrief um einen Cent und das der Postkarte um sechs Cent gesenkt worden. Der Verbraucher muss sich aber darauf einstellen, dass ab 2010 einige Entgelte für Postsendungen ins Ausland angehoben werden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung in Bonn.

Die DP AG hat auf die vollständige Ausschöpfung ihres Erhöhungsspielraums verzichtet und lediglich für einige Auslandsbriefsendungen einen Preisanstieg um etwa die Hälfte des Möglichen beantragt. Diesem Antrag hat die Bundesnetzagentur jetzt zugestimmt.

Die Price-Cap-Formel ist im Jahr 2007 neu festgelegt worden und gilt bis Ende des Jahres 2011. Darin wurde der DP AG eine jährliche Produktivitätsfortschrittsrate von 1,8 Prozent auferlegt. Die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Inflationsrate des Vorjahres wird dieser Produktivitätsfortschrittsrate gegenübergestellt. Daraus ergeben sich dann eventuelle Preisanpassungen.

Die Genehmigung der Bundesnetzagentur schließt nicht die Entgelte für Beförderungsleistungen ein, die ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Briefsendungen gezahlt werden. Für diese Beförderungsleistungen, die vorrangig Geschäftskunden betreffen, muss sich die DP AG seit Wegfall der Exklusivlizenz am 1. Januar 2008 ihre Entgelte nicht mehr vorab genehmigen lassen. Sie unterliegen aber weiterhin einer nachträglichen Missbrauchskontrolle durch die Bundesnetzagentur.

Die heutige Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Pressemitteilung (pdf / 17 KB)

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