Versorgungsauflage im 800-MHz-Bereich bundesweit erfüllt

Homann: "Verbraucher profitieren vom schnellen Netzausbau der Mobilfunkunternehmen"

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 26.11.2012

Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800 MHz Bereich nun auch in Brandenburg und damit im gesamten Bundesgebiet erfüllt. Die drei Unternehmen Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG können die von ihnen im 800 MHz Bereich ersteigerten Frequenzen jetzt in allen Bundesländern frei nutzen.

"Bereits zwei Jahre nach der Vergabe der Frequenzen werden die Versorgungsauflagen in allen mit Breitband unterversorgten Bundesländern erfüllt. Dies ist ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Die Mobilfunknetzbetreiber haben große Anstrengungen unternommen, damit der heutige Erfolg so schnell erreicht werden konnte. In den versorgten Gebieten stehen jetzt funkgestützte Breitbandzugänge zur Verfügung. Neben lokalen Unternehmen profitieren insbesondere die Verbraucher vom zügigen Netzausbau, da sie nun Zugang zum schnellen Internet erhalten", betonte Homann.

Im Frühjahr 2010 wurden die Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden worden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitband unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, welche entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.

Die Netzbetreiber waren verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. Sobald diese Auflage im jeweiligen Bundesland erfüllt war, konnten die Zuteilungsinhaber die 800 MHz Frequenzen dort freizügig nutzen. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, wurden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.

Pressemitteilung (pdf / 823 KB)

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