Bundesnetzagentur veröffentlicht Positionspapier zu technischen Einrichtungen bei EEG-Anlagen
Homann: "Wichtige Voraussetzung für Maßnahmen zum Einspeisemanagement"
Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.12.2012
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier zu technischen Einrichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) veröffentlicht. Damit bestehen nun klare Anforderungen an diese Einrichtungen. Das EEG sieht grundsätzlich für Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK-Anlagen technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne regeln kann.
"Die technischen Einrichtungen sind für die Netzbetreiber ein wesentliches Element, um Einspeisemanagement-Maßnahmen durchzuführen. Nur so können bei Netzengpässen auch EEG- und KWK-Anlagen abgeregelt werden"
, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Aufgrund des enormen Zubaus an dezentralen Erzeugungsanlagen und der volatilen Stromeinspeisung ist es notwendig geworden, dass auch diese Anlagen ihren Beitrag zur System- und Netzsicherheit leisten. Mit dem Positionspapier konkretisieren wir nun die gesetzlichen Vorgaben und beantworten damit die zahlreichen Anfragen, die wir hierzu erhalten haben"
, sagte Homann.
Nach § 6 Abs. 1 EEG müssen Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt über technische Einrichtungen verfügen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt sieht § 6 Abs. 2 EEG grundsätzlich technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.