Bundesnetzagentur erweitert Umweltprüfung beim Stromnetzausbau

Homann: "Chance, Netzentwicklung an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen"

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 02.05.2013

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP) 2013 zum Bundesbedarfsplan Übertragungsnetze veröffentlicht. In der SUP untersucht die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Auswirkungen der Stromnetzausbau- und -verstärkungsmaßnahmen für Menschen, Tiere und Umwelt.

In der SUP 2013 wird die Bundesnetzagentur nicht nur die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Netzausbaus an Land, sondern auch im Küstenmeer untersuchen. Dafür soll ein um den Bereich des Meeres erweiterter Untersuchungsrahmen festgelegt werden.

Grundlage des zukünftigen Netzausbaus ist der Bundesbedarfsplan, der vordringliche Ausbaumaßnahmen im Höchstspannungsbereich gesetzlich festlegt. Das erste Bundesbedarfsplangesetz ist bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Die abschließende Beratung im Bundesrat steht Anfang Juni an.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass mindestens alle drei Jahre ein Bundesbedarfsplangesetz erlassen wird. Die Bundesnetzagentur bereitet, gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung, derzeit bereits die jährliche Fortschreibung des Netzentwicklungsplans vor, die dem jeweiligen Bundesbedarfsplan zugrunde liegt. Dazu gehört neben der energiewirtschaftlichen Prüfung aller Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber im jährlichen Netzentwicklungsplan (NEP) vorlegen, laut Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch eine Untersuchung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen - die Strategische Umweltprüfung (SUP).

"Der gesamte Prozess der Netzentwicklungsplanung wird jedes Jahr neu durchlaufen. Daraus ergibt sich die Chance, den gesamten Prozess an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und zu optimieren", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Die grundlegende Methodik der SUP soll unverändert bleiben. Im Vergleich zum Vorjahr soll die SUP künftig aber umfangreicher ausfallen. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt darin, dass die Bundesnetzagentur nicht nur die Vorhaben an Land (festgehalten im NEP Strom 2013), sondern auch die Vorhaben im Küstenmeer aus dem im Jahr 2013 erstmals vorgelegten Offshore Netzentwicklungsplan (O-NEP) berücksichtigen wird. Neben Freileitungen und Erdkabeln werden zudem nun Seekabel als weitere Übertragungstechnologie untersucht. Die Bundesnetzagentur hat dafür neue, an die speziellen Anforderungen des Küstenmeers angepasste Kriterien entwickelt.

Außerdem soll bei der SUP 2013 die Alternativenprüfung im Bereich des Festlands im Vergleich zu 2012 ausgeweitet werden. Im NEP Strom 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber drei verschiedene Szenarien für Stromerzeugung und -verbrauch im Jahr 2023 erstellt. Im Rahmen der erweiterten Alternativenprüfung will die Bundesnetzagentur die aus den Szenarien A 2023 und C 2023 jeweils abzuleitende Netzentwicklung auf ihre Umweltauswirkungen überprüfen und mit denjenigen des Szenario B vergleichen.

"Eine weitergehende Alternativenprüfung war bereits in den Beteiligungsverfahren zum NEP 2012 ein vielfach geäußerter Wunsch, den wir unterstützen und umsetzen", sagte Homann.

Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt wird, haben bis zum 31. Mai 2013 die Möglichkeit, zum Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die SUP 2013 Stellung zu nehmen. Darüber hinaus können sich auch entsprechende Vereinigungen schriftlich äußern. Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur die Festlegung des Untersuchungsrahmens überarbeiten und anschließend veröffentlichen.

Der Entwurf der Festlegung ist unter www.netzausbau.de/untersuchungsrahmen-2013 abrufbar.

Die Stellungnahmen können per E-Mail an untersuchungsrahmen-2013@bnetza.de oder per Post an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:

Bundesnetzagentur
Referat N3
Untersuchungsrahmen
Postfach 80 01
53105 Bonn

Pressemitteilung (pdf / 818 KB)

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