Bundesnetzagentur begrüßt Fortschritte bei EnLAG-Vorhaben

Homann: "Teilabschnitte nun rasch fertigstellen"

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 11.12.2013

Die Übertragungsnetzbetreiber haben heute mitgeteilt, dass im laufenden Jahr im geringen Umfang neue Höchstspannungsleitungen gebaut worden sind. Die Bundesnetzagentur begrüßt die neuen Zahlen. Eine intensive öffentliche Diskussion der Ausbaufortschritte kann der Energiewende wichtige Impulse geben.

"Wenn die Übertragungsnetzbetreiber jetzt in geringfügigem Umfang Baufortschritte melden, dann ist das zu begrüßen. Nun kommt es darauf an, dass die betreffenden Teilabschnitte auch rasch fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Insgesamt kommt der Ausbau der Stromnetze nach dem EnLAG bisher jedoch nur sehr langsam voran", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des sog. Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) eine Reihe von Leitungsvorhaben als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich festgeschrieben. Von den dort vorgesehenen Ausbaumaßnahmen in einem Umfang von fast 1.900 Kilometern sind bislang nur ca. 270 Kilometer tatsächlich in Betrieb genommen worden.

Die Bundesnetzagentur führt zu diesen Vorhaben jedes Quartal ein Monitoring durch. Sie stützt sich dabei auf die Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Vor der Veröffentlichung übermittelt die Bundesnetzagentur diese Informationen regelmäßig zur kritischen Durchsicht an die Bundesländer, die für die Planungs- und Genehmigungsverfahren dieser Vorhaben zuständig sind. Zuletzt wurde der Monitoring-Bericht
Ende November für das 3. Quartal 2013 veröffentlicht. Die letzte Abfrage hatte ergeben, dass bis dahin kein Baufortschritt zu verzeichnen war und sich daran auch bis Ende dieses Jahres nichts ändern würde.

"Unabhängig von konkreten Baufortschritten ist es erfreulich, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden der Bundesländer die Verfahren beschleunigen. Dies stimmt mich für 2014 optimistisch", sagte Homann.

Pressemitteilung (pdf / 830 KB)

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