Konsultation des Entwurfs einer Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich Bitstromzugang

Homann: "Erstmalige regionale Differenzierung trägt stabilem Wettbewerb in einigen Ballungsräumen Rechnung"

Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 12.11.2014

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf der Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Bitstromzugangs zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Bitstromzugang ermöglicht Wettbewerbern der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) den Zugang zu deren Netz und erlaubt ihnen die Vermarktung der von der Telekom erzeugten Breitband-Anschlüsse in eigenem Namen. Bitstromnachfrager werden so in die Lage versetzt, ihren Endkunden auf Basis variabler Qualitäten vor allem xDSL-und VDSL-, zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und Breitbanddienste anzubieten.

"Mit dem vorliegendem Entwurf sollen auch im Hinblick auf den aktuellen Netzumbau Voraussetzungen für eine geeignete Regulierung geschaffen werden, sodass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen können. Die angestrebte regionale Differenzierung eines Teilmarktes trägt der Tatsache Rechnung, dass in einigen Ballungsräumen stabiler Wettbewerb herrscht", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

In sachlicher Hinsicht wurden zwei Märkte definiert: ein Markt, der eher die Zugangsnetze betrifft (Layer-2-Bitstromzugang), und ein Markt, der eher auf die Kernnetze zielt (Layer-3Bitstromzugang). Erstmalig hat die Bundesnetzagentur – nach genauer Analyse der wettbewerblichen Entwicklungen auch auf regionaler Ebene – einen Vorleistungsmarkt subnational abgegrenzt.

Im Hinblick auf den Layer-3-Bitstromzugangsmarkt werden 15 Großstädte als nicht mehr regulierungsbedürftig angesehen: Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen und Reutlingen. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass das komplementäre Layer-2-Bitstromzugangsprodukt im Markt erhältlich ist.

"Das im Konsultationsentwurf gewählte Vorgehen stellt aus meiner Sicht einen differenzierten Regulierungsansatz dar, der die Interessen aller Marktteilnehmer angemessen berücksichtigt", betonte Homann.

Die Bundesnetzagentur hat in beide Märkte alle xDSL-Infrastrukturen und Glasfaseranschlussinfrastrukturen einbezogen. Der Layer-3-Bitstromzugangsmarkt umfasst auch die TV-Kabelnetzinfrastruktur. Die Marktanalyse führte auch unter Einbeziehung der Entwicklungen auf den korrespondierenden Endkundenmärkten zu dem Ergebnis, dass die Telekom auf beiden Märkten, dem nationalen Layer-2-Bitstromzugangsmarkt und dem subnationalen Layer-3-Bitstromzugangsmarkt - mit Ausnahme der genannten 15 Städte - als das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht anzusehen ist.

Der Konsultationsentwurf ist im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 12. Dezember 2014 abgegeben werden.

Pressemitteilung (pdf / 220 KB)

Mastodon