Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 an

Dr. Eschweiler: "Betroffene Verbraucher sollten Forderungen kritisch prüfen"

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 13.04.2015

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltungen der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 angeordnet und gleichzeitig zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

„Ortsnetzrufnummern, kostenlose 0800er-Rufnummern oder Service-Dienste-Rufnummern  wurden genutzt, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunftsrufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Hohe Tarife wurden so gezielt verschleiert. Das ist kein zulässiges Geschäftsmodell“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Bei der Bundesnetzagentur gingen vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunftsdiensterufnummern ein. Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunftsrufnummern zu veranlassen, um dort Um-satz zu generieren. Dadurch wurden gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz umgangen. Bei beiden Auskunftsdiensterufnummern wurde zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oft-mals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.

Weitere Verbraucherinformationen zu Rufnummernmissbrauch und zum verhängten Rechnungslegungsverbot sind im Internet www.bundesnetzagentur.de/Rufnummernmissbrauch veröffentlicht. Verbraucher können sich zudem an die Hotline 0291/9955-206 wenden.

Pressemitteilung (pdf / 30 KB)

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