Zuschläge in der dritten PV- Freiflächenausschreibung erteilt

Homann: "Privatpersonen und Genossenschaften erfolgreich im Bieterwettbewerb"

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 11.12.2015

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen heute 43 Gebote mit einem Gebotsumfang von 204.000 Kilowatt bezuschlagt.

"Besonders erfreulich ist, dass wir dieses Mal neben Projektentwicklern erstmalig Akteure wie Genossenschaften oder Privatpersonen unmittelbar bezuschlagen konnten", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Unter den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, befinden sich drei von Privatpersonen, zwei von eingetragenen Genossenschaften und drei von Gesellschaften bürgerlichen Rechts. "Betrachtet man das Ergebnis, so zeigt sich, dass auch weniger professionelle Bieter erfolgreiche Gebote platzieren und so an der Energiewende teilhaben können", so Homann weiter.

"Der positive Eindruck der ersten beiden Ausschreibungsrunden hat sich verfestigt: Auch diesmal führt der Wettbewerb zu einem niedrigen Zuschlagswert für die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen", fasste Homann das Ergebnis zusammen. "Zwar gingen geringfügig weniger Gebote als in der letzten Runde ein, dafür wurde mengenmäßig mehr angeboten", ergänzte er. Ein vorläufiger oder endgültiger Zuschlagswert kann noch nicht bekanntgegeben werden, da auch diesmal die Zuschläge nach dem Einheitspreisverfahren ('uniform pricing') ermittelt werden und abgewartet werden muss, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt werden muss. Dies ist davon abhängig, ob und für welche Gebotsmenge finanzielle Zweitsicherheiten gestellt werden, wozu die erfolgreichen Bieter bis zum 5. Januar 2016 Zeit haben.

Bei der Bundesnetzagentur waren für die dritte Ausschreibungsrunde 127 Gebote eingegangen. Insgesamt wurden Projekte mit einem Volumen von 562 Megawatt geboten, das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war erneut mehrfach überzeichnet.

Die erfolgreichen Bieter werden über den Zuschlag per E-Mail informiert. Sie müssen nun eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur Anfang Januar 2016 ein Nachrückverfahren durch.

Es mussten 13 Gebote ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Die Ausschlussgründe lagen überwiegend an individuellen Fehlern.

Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gemacht (www.bundesnetzagentur.de/ffav15-3).

Pressemitteilung (pdf / 71 KB)

Mastodon