Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht

Homann: "Zinsen sinken für Neuanlagen auf 6,91 Prozent vor Steuern"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 06.07.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Entwürfe der Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht.

"Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das derzeit geringe Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Höhere Eigenkapitalrenditen im Netzbereich wären den Stromverbrauchern nicht vermittelbar", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Wir stehen vor großen Investitionen in die Netze. Durch berechenbare Regulierungsentscheidungen sichert die Bundesnetzagentur attraktive Investitionsbedingungen. Wir halten an den bewährten Methoden fest und stellen eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicher."

Die Bundesnetzagentur hat einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Vor-Körperschaftsteuer-Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019.

Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Zur Ermittlung des Wagniszuschlags hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeigt, dass die im Gutachten ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspricht. Die Analyse der Gutachter hat zudem ergeben, das Strom- und Gasnetzbetreiber einem vergleichbaren Branchenrisiko unterliegen. Auch ergeben sich keine Hinweise darauf, dass aufgrund der Anreizregulierung für deutsche Netzbetreiber ein höherer Zinssatz angemessen wäre.

Die interessierte Öffentlichkeit kann nun zu den Festlegungsentwürfen Stellung nehmen.
Die Konsultation endet am 10. August 2016. Eine endgültige Entscheidung soll im September 2016 ergehen.

Die Festlegungsentwürfe und das Gutachten von Frontier Economics zur Ermittlung der Wagniszuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/BK4-EKZ veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 30 KB)

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