Antrag für Stromleitung von Großgartach nach Kupferzell

Homann: "Vorhaben verhindert Netzüberlastungen in Baden-Württemberg"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 23.12.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Antrag zum Trassenkorridor eines Abschnitts der Stromleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach erhalten. Das Vorhaben dient der Netzverstärkung im Nordosten von Baden-Württemberg und Bayern.

"Mit der Netzverstärkung zwischen Kupferzell und Grafenrheinfeld werden Überlastungen vermieden, die aus den Leistungsflüssen im Zuge der Energiewende folgen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Das Vorhaben dient damit zugleich der Energiewende und der Erhöhung der Übertragungskapazität im Nordosten von Baden-Württemberg", so Homann weiter.

Bundesfachplanung: 500 bis 1000 Meter breiter Trassenkorridor

Im anstehenden Genehmigungsverfahren (sog. Bundesfachplanung) legt die Bundesnetzagentur einen i. d. R. 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor fest, in dem die Leitung verlaufen wird. Der genaue Verlauf der Leitung innerhalb dieses Korridors wird in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren definiert.

Die Vorhabenträgerin TransnetBW GmbH strebt im nun beantragten Abschnitt von Großgartach nach Kupferzell eine Orientierung an der bestehenden 380 kV-Leitung an, um im Ergebnis der anschließenden Planfeststellung einen Ersatzneubau realisieren zu können. Im Antrag auf Bundesfachplanung stellt das Unternehmen auch alternative Korridorverläufe dar.

Gesetzliche Grundlage für das Vorhaben ist das Bundesbedarfsplangesetz aus dem Jahr 2015. Dort wurde seine energiewirtschaftliche Notwendigkeit erneut bestätigt.

Antragskonferenz

Sobald die Bundesnetzagentur die Antragsunterlagen nun auf Vollständigkeit geprüft hat, eröffnet sie die Bundesfachplanung. Um Informationen über regionale Besonderheiten sowie mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch, Umwelt und Natur zu sammeln, führt sie zu jedem Abschnitt eine Antragskonferenz durch, an der Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit teilnehmen können. Diese wird für den beantragten Abschnitt voraussichtlich im März 2017 in der Region stattfinden. Zu Antragskonferenzen wird rechtzeitig in den örtlichen Tageszeitungen der Region eingeladen.

Die Antragsunterlagen, Angaben zur Antragskonferenz sowie allgemeine Informationen zum Vorhaben werden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/vorhaben20 veröffentlicht. Erklärende Filme zum Netzausbau finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur unter www.youtube.com/netzausbau.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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