Erste Antragskonferenz für SuedLink

Homann: "Hinweise wertvoll für das weitere Verfahren"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 09.05.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute in Ilmenau mit Vertretern der Fachbehörden und der interessierten Öffentlichkeit eine Antragskonferenz für die ersten Abschnitte des Gleichstromprojektes SuedLink veranstaltet (Abschnitte Gerstungen-Arnstein beziehungsweise Gerstungen-Grafenrheinfeld).

"Mit der Antragskonferenz beginnt auch für den SuedLink die umfassende förmliche Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Damit haben alle potenziell Betroffenen die Möglichkeit, Hinweise für das weitere Verfahren zu geben", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Ergebnisse der Antragskonferenzen für SuedLink werden dabei helfen, die Auswirkungen für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten" so Homann weiter. Und: "Die Planungen für SuedLink liegen gut im Zeitplan."

Genehmigungsverfahren

Die Bundesnetzagentur führt zu jedem Abschnitt des Vorhabens SuedLink Antragskonferenzen durch. Sie dienen dem Zweck, von den Behörden, anerkannten Vereinigungen und der interessierten Öffentlichkeit Hinweise zu den vorgeschlagenen Korridorverläufen zu erhalten. Die Veranstaltungen sind öffentlich.

Auf Basis der Ergebnisse der Konferenzen erstellt die Bundesnetzagentur jeweils einen sogenannten Untersuchungsrahmen. Der Untersuchungsrahmen enthält Vorgaben an die Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH zur Überarbeitung der Unterlagen, welche die Verläufe beeinflussen können. Dies können zum Beispiel Gutachten zum Vorkommen geschützter Tierarten oder Untersuchungen zu weiteren vorgeschlagenen Alternativen sein.

In der Bundesfachplanung entscheidet die Bundesnetzagentur über einen 500 bis 1000 Meter breiten Korridor, in dem die Leitungen später verlaufen werden. Der genaue Verlauf der Leitungen in diesem Korridor wird erst in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren festgelegt.

Wichtiger Baustein der Energiewende

SuedLink besteht aus zwei Vorhaben, die von Wilster in Schleswig-Holstein nach Grafenrheinfeld in Bayern und von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg führen. Es soll zur Vermeidung von Umweltauswirkungen möglichst weit auf gemeinsamer Strecke geführt werden.

Die beiden Vorhaben sollen künftig den an Land und auf See erzeugten Windstrom transportieren und damit einen Beitrag dazu leisten, den Energiebedarf in Bayern und Baden-Württemberg abzudecken. Dort werden bis 2022 die noch verbliebenen Kernkraftwerke endgültig vom Netz gehen. Außerdem dienen die beiden Vorhaben der Integration in das europäische Übertragungsnetz.

SuedLink wird in Gleichstromtechnik ausgeführt, die den verlustarmen Transport über weite Strecken ermöglicht. Zudem gilt der Erdkabelvorrang, der nur in eng begrenzten Fällen eine streckenweise Ausführung als Freileitung erlaubt.

Die Inbetriebnahme des SuedLink ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen.

Weitere Antragskonferenzen

Insgesamt werden elf Antragskonferenzen für die einzelnen Abschnitte des SuedLink durchgeführt. Folgende weitere Veranstaltungen sind geplant:

  • 15. Mai 2017 in Bad Kissingen
  • 23. Mai 2017 in Fulda
  • 30. Mai 2017 in Gotha
  • 7. Juni 2017 in Osterode am Harz
  • 8. Juni 2017 in Bad Hersfeld
  • 13. Juni 2017 in Hannover
  • 20. Juni 2017 in Verden
  • 27. Juni 2017 in Hamburg
  • 4. Juli 2017 in Würzburg
  • 11. Juli 2017 in Heilbronn

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum SuedLink sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/vorhaben3 und www.netzausbau.de/vorhaben4 veröffentlicht.

Erklärende Filme zum Netzausbau finden Sie auf dem YouTube Kanal der Bundesnetzagentur unter www.youtube.com/netzausbau.

Pressemitteilung (pdf / 47 KB)

Mastodon