Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windparks

Homann: "Durchschnittlicher Zuschlagswert mit 0,44 ct/kWh weit unterhalb der Erwartungen"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 13.04.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erteilt.

Mit 0,44 ct/kWh liegt der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.

Die Offshore-Windenergie stellt ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis. Dies ist erfreulich für alle Stromverbraucher, die über die EEG-Umlage die Förderung der Erneuerbaren Energien mitfinanzieren“, so Homann weiter. „Es ist allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden.

Ergebnisse der Ausschreibung

Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsvolumens von 1.550 Megawatt und der möglichen Netzanschlüsse konnten vier Gebote bezuschlagt werden. Die insgesamt bezuschlagte Gebotsmenge beträgt 1.490 Megawatt. Die bezugschlagten Projekte liegen alle in der Nordsee.

Das verfügbare Ausschreibungsvolumen wird durch die bezuschlagten Projekte nahezu ausgeschöpft. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 0,44 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6,00 ct/kWh.

Intensiver Wettbewerb

In dem Ergebnis zeigt sich die sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore-Branche in dieser Runde: Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6.000 Megawatt bis 7.000 Megawatt, ausgeschrieben werden in den beiden Runden insgesamt 3.100 Megawatt. Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen. Auch können die Projektträger davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch weitere erhebliche Kostensenkungen erreicht werden.

Projekte erhalten mit dem Zuschlag nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Auch darin steckt eine erhebliche Förderung.

Zweite Ausschreibung 2018

Die zweite Ausschreibung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt wie in der ersten Ausschreibung 1.550 Megawatt zuzüglich der 60 Megawatt, die in der ersten Ausschreibung nicht bezuschlagt worden sind. Damit liegt das Ausschreibungsvolumen in der zweiten Ausschreibung insgesamt bei 1.610 Megawatt. Davon sind nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen. Projekte, die in der jetzt abgeschlossenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können sich an der zweiten Ausschreibung erneut beteiligen.

Weitere Informationen zum Ergebnis der ersten Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See sind unter www.bundesnetzagentur.de/WindSeeG17-1 veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

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