Antrag für Stromleitung von Pulgar nach Vieselbach

Homann: "Die Leitung trägt zum Erfolg der Energiewende bei."

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 15.09.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Antrag der 50Hertz Transmission GmbH für den ersten Abschnitt der Stromleitung von Pulgar nach Vieselbach erhalten. Der Verlauf der Leitung wird in einem mehrstufigen, teilweise vereinfachten Verfahren geprüft. Die Behörde beteiligt die Öffentlichkeit dabei umfassend.

 „Neben den großen Stromautobahnen sind auch viele kleine Leitungsprojekte notwendig, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Sie machen die sichere Versorgung mit Strom von Mensch und Industrie deutschlandweit erst möglich“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Übertragungskapazität wird erhöht

Die vorhandene Wechselstromleitung, die zwischen Sachsen und Thüringen verläuft, soll durch eine leistungsfähigere 380 kV-Wechselstrom-Leitung ersetzt werden. Entsprechende Hochstrom-Leiterseile, die für den Neubau verwendet werden, sollen die Übertragungskapazität der rund 100 Kilometer langen Leitung um bis zu 40 Prozent erhöhen. Die steigenden Strommengen aus erneuerbaren Energien im Norden und Osten sollen so allen Verbrauchern in Deutschland zur Verfügung stehen.

Beantragung in Abschnitten

Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz unterteilt das Projekt in vier Abschnitte. Der erste, vorliegende Abschnitt reicht von Pulgar nach Geußnitz und wird in einem vereinfachten Verfahren beantragt. Die Anträge für die weiteren drei Abschnitte Geußnitz –Schkölen, Schkölen – Bad Sulza und Bad Sulza – Vieselbach wird 50Hertz voraussichtlich im September bzw. Oktober 2017 einreichen und im Regelverfahren genehmigen lassen.

Vereinfachtes Verfahren

Im Gegensatz zum Regelverfahren wird in einem vereinfachten Verfahren kein 500 bis 1000 Meter breiter Trassenkorridor untersucht, sondern der konkrete Verlauf einer bestehenden oder bereits zugelassenen Hochspannungsleitung, die ersetzt oder ausgebaut werden soll.


Die Genehmigung kann in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, soweit eine Strategische Umweltprüfung nicht erforderlich ist, die Ausbaumaßnahme in der Trasse einer bestehenden oder bereits zugelassenen Stromleitung erfolgt und die Bestandsleitung ersetzt oder ausgebaut werden soll.

Alternativen in Siedlungsnähe

Verläuft die bestehende Trasse in der Nähe von Siedlungen, werden aber auch Alternativen betrachtet. Dies gilt nur für die im Regelverfahren beantragten Abschnitte zwei bis vier. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 380-kV-Leitung in diesen Abschnitten zurückgebaut.

Antragskonferenzen voraussichtlich ab November 2017

Sobald die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestätigt hat, veröffentlicht sie diese auf der Website www.netzausbau.de/vorhaben13.

Im Anschluss lädt die Behörde zu öffentlichen Fachgesprächen, den sogenannten Antragskonferenzen ein. Dort haben Behörden, Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und Hinweise zu den Vorschlägen der Netzbetreiber abzugeben. Die Termine werden auf der Website www.netzausbau.de und in den regionalen Tageszeitungen bekanntgegeben.

Die Antragskonferenzen sind der erste Schritt der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung während der Bundesfachplanung. Die Entscheidung nach Abschluss der Bundesfachplanung wird Ausgangspunkt für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren sein, in dem über den genauen Verlauf der Stromleitung entschieden wird.

Pressemitteilung (pdf / 35 KB)

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