EEG-Um­la­ge 2018 be­trägt 6,79 ct/kWh

Hoher Kontostand und steigende Börsenpreise führen trotz fortlaufendem Zubau von EEG-Anlagen zu einer leichten Senkung der EEG-Umlage

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 16.10.2017

Im Jahr 2018 beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stromeinspeisung 6,792 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2017 lag die Umlage bei 6,88 ct/kWh.

EEG-Umlage 2018

Für das Jahr 2018 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren Anlagen in Höhe von 8 Gigawatt. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien auf 204 Terawattstunden.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände und gegen Liquiditätsrisiken dient. Die Reserve wurde im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6 Prozent belassen.

Leichter Rückgang der Umlage

Der fortlaufende Zubau der erneuerbaren Stromerzeugung in 2018, insbesondere im Bereich der Offshore- und Onshore-Windanlagen, führt zu höheren Kosten. Dieser umlagesteigernde Effekt wird jedoch durch den prognostizierten Anstieg der Strombörsenpreise sowie die positive Entwicklung des EEG-Kontos ausgeglichen. Im Ergebnis ergibt sich ein leichter Rückgang der EEG-Umlage.

Ausschreibungsmodell EEG 2017

Die Umstellung des Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine durch Ausschreibung festgelegte Vergütung hat auf die Umlage 2018 noch einen sehr geringen Einfluss. Die im Jahr 2017 erzielten Ausschreibungsergebnisse, die zu einem deutlichen Rückgang der Vergütung für Wind- und Solaranlagen geführt haben, sowie die durch die Einführung des Netzausbaugebiets geltenden Zubaubeschränkungen für Onshore-Windanlagen in den nördlichen Bundesländern werden erst ab 2019 in größerem Maße wirksam.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Aktuelle Informationen zur Entwicklung des Strompreises für Haushaltskunden finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/energie-rechnungen.

Pressemitteilung (pdf / 30 KB)

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