Festlegung zu Verteilernetzausbaugebieten

Erster Schritt für gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 22.12.2017

Die Bundesnetzagentur hat heute durch eine Festlegung Bestimmungen für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im April 2018 getroffen.

In den gemeinsamen Ausschreibungen werden Anlagen, die in einem sogenannten Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen, mit einem Gebotsaufschlag belegt.

Verteilernetzausbaugebiete

Zur Festlegung der Verteilernetzausbaugebiete wurde in allen Landkreisen der Ausbau im Verteilernetz durch Erneuerbare-Energien-Anlagen untersucht. Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind, zählen zum Verteilernetzausbaugebiet. Die so ermittelten 98 Landkreise verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet.

Verteilernetzkomponente

Der Gebotsaufschlag, die sogenannte Verteilernetzkomponente, wird vor der Ausschreibung für jedes Verteilernetzausbaugebiet für Windenergieanlagen und Solaranlagen getrennt berechnet. Mit dem Gebotsaufschlag sollen Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergieanlagen und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, berücksichtigt werden.

Die Verteilernetzkomponente wird im Rahmen der Gebotsreihung zu dem Gebotswert addiert, nicht aber bei einer möglichen späteren Vergütung berücksichtigt.

Die Festlegung zu den Verteilernetzausbaugebieten und zur Verteilernetzkomponente sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/gema veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)

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