Bundesnetzagentur star­tet wei­te­re Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Ul­tra­net

Franke: "Beteiligung ist Ausdruck für transparentes Verfahren"

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 25.10.2017

Die Bundesnetzagentur startet eine weitere Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Stromnetzausbauvorhaben Ultranet. Hierfür legt die Bundesnetzagentur die ergänzten Antragsunterlagen für den Planungsabschnitt „Riedstadt – Mannheim-Wallstadt“ bis zum 24. November 2017 öffentlich aus.

"Unser Ziel ist es, den Ausbau des Stromnetzes so verträglich wie möglich für Mensch und Natur zu gestalten. Hierfür werden wir uns sorgfältig mit den Hinweisen und Einwendungen von Fachbehörden und Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen", erläutert Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen

Die Bundesnetzagentur legt die ergänzten Antragsunterlagen bis zum
24. November 2017 öffentlich aus. Die Unterlagen enthalten Erläuterungen, Karten und Darstellungen über die Raum- und Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die Unterlagen beruhen auf dem Untersuchungsrahmen, den die Bundesnetzagentur der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH auf der Grundlage der Antragskonferenzen vom 24. Februar 2015 in Weinheim und 3. März 2015 in Bingen aufgegeben hat.

Erörterungstermin im Anschluss

Mit Beginn der Auslegung beteiligt die Bundesnetzagenturauch die Träger öffentlicher Belange. Hierzu zählen betroffene Kommunen, Fachbehörden und weitere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Der Erörterungstermin findet mit den Einwendern statt. Einwendungen gegen die Planungen können bis zum 27. Dezember 2017 bei der Bundesnetzagentur schriftlich erhoben werden. In dem Termin werden auch die vorgebrachten Hinweise und Argumente erläutert. Erst nach dem Erörterungstermin entscheidet die Bundesnetzagentur über den Verlauf des 1.000 Meter breiten Trassenkorridors in diesem Abschnitt.

Bundesfachplanung

Die Vorhabenträgerinnen Amprion GmbH und Transnet BW GmbH haben das Gesamtvorhaben in fünf Planungsabschnitte aufgeteilt. Für alle Abschnitte wurden bei der Bundesnetzagentur die für eine Genehmigung erforderlichen Anträge auf Bundesfachplanung gestellt. In der Bundesfachplanung legt die Bundesnetzagentur einen 1.000 Meter breiten Trassenkorridor fest. Innerhalb dieses Korridors genehmigt die Bundesnetzagentur in der sich an die Bundesfachplanung anschließenden Planfeststellung den genauen Leitungsverlauf.

Weitergehende Informationen zur Auslegung sind zu finden unter: www.netzausbau.de/beteiligung2-a.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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