Ab­schal­tung von 264 ir­re­füh­ren­den Orts­netz­ruf­num­mern

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 08.01.2018

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von 264 Rufnummern aus unterschiedlichen Ortsnetzbereichen angeordnet, mit denen ein Unternehmen für Handwerksdienste Ortsnähe vorgetäuscht hat.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir setzen die Überprüfung von Anbietern, die mit Ortsnetzrufnummern nur vortäuschen, vor Ort zu sein, mit Nachdruck fort, und gehen gegen diese Wettbewerbsverstöße vor“, ergänzt Homann.

Ein Anbieter für Handwerksdienste hatte mit Ortsnetzrufnummern für seine Dienste geworben, obwohl in den jeweiligen Ortsnetzbereichen kein eigener Standort vorhanden war. Die abgeschalteten Nummern täuschten eine Ortsnähe des Anbieters nur vor. Tatsächlich gab es in den jeweiligen Vorwahlbereichen keinen Betriebssitz des Unternehmens.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur zahlreiche Rufnummern von anderen Unternehmen abschalten lassen, die ebenfalls irreführend mit Ortsnähe geworben haben. Insbesondere Dienste, die in Not- und Sondersituationen benötigt werden, wie Schlüsseldienste, Kanalreiniger und Haushaltsauflöser, werben teilweise rechtswidrig mit Ortsnetzrufnummern, um Kunden zu gewinnen, denen eine örtliche Nähe des Auftragnehmers wichtig ist.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)

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