Bundesnetzagentur genehmigt die Entgelte der DB Netz AG für 2019

Homann: "Stabile Trassenpreisentwicklung im Eisenbahnsektor gewährleistet Planungs- und Investitionssicherheit und setzt Impulse für den Wettbewerb im Fernverkehr"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 18.01.2018

Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2018/2019 genehmigt.

"Mit ihrer Entscheidung gibt die Bundesnetzagentur den Weg frei für eine stabile Entwicklung der Trassenpreise im Eisenbahnsektor und gewährleistet so Planungs- und Investitionssicherheit", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Im Schienenpersonenfernverkehr werden durch die Entscheidung zudem Impulse für günstigere Ausgangsbedingungen insbesondere in Wettbewerber-Segmenten gesetzt", führt Homann weiter aus.

Entscheidung der Beschlusskammer

Die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur hat dem Antrag der DB Netz AG weitgehend stattgegeben, die Genehmigung jedoch mit einigen Änderungen verbunden.

Bei den Trassenentgelten im Schienenpersonennahverkehr hat die Beschlusskammer die durch die DB Netz AG vorgelegten Entgelte für 2019 ohne Anpassungen genehmigt. Die Entgelte des Schienenpersonennahverkehrs werden auf Grundlage der durchschnittlichen Entgelte je Bundesland im Jahr 2017 gebildet und dann jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Die Steigerungsrate ergibt sich aus der gesetzlich vorgesehenen Kopplung an die Entwicklung der zu Verfügung stehenden Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr.

Bei den Trassenentgelten im Schienengüterverkehr hat die Beschlusskammer für Trassennutzungen im Marktsegment „Standard“ die Entgelte der DB Netz AG um 5 Prozent reduziert. Grund hierfür ist der besondere intermodale Wettbewerbs- und Margendruck im Schienengüterverkehr.

Bei den Trassenentgelten im Schienenpersonenfernverkehr hat die Beschlusskammer die überwiegend von Wettbewerberbahnen genutzten Segmente „Charter/Nostalgie“ um 16 Prozent und „Punkt-zu-Punkt“ um 7 Prozent gegenüber dem Antrag der DB Netz AG entlastet. Der Wettbewerberanteil im Schienenpersonenfernverkehr liegt weiterhin bei unter einem Prozent.

Regelungen gelten ab dem 9. Dezember 2018

Die Entgelte sind für Bestellungen zum nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2018/2019 beginnt am 9. Dezember 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.

Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

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