Bundesnetzagentur startet zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen

Homann: "Ausschreibungen sichern effizienten Ausbau der Windenergie"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 30.01.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute die Bedingungen der zweiten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks bekannt gegeben.

"Wir stellen mit unseren Ausschreibungen weiterhin einen steten und effizienten Ausbau der Windenergie sicher", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nach der ersten Ausschreibung im vergangenen Jahr ermitteln wir zum zweiten Mal in einem wettbewerblichen Verfahren, welcher Offshore-Windpark eine Netzanbindung und eine Vergütung entsprechend des Gebotswertes erhält."

Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten, das heißt mit dem niedrigsten Förderbedarf. Das Ergebnis der ersten Ausschreibung im vergangenen Jahr lag mit einem mittleren Zuschlagwert von 0,44 ct/kWh und einem Gebotswert von 0,00 ct/kWh für drei der insgesamt vier bezuschlagten Gebote weit unterhalb der prognostizierten Werte.

Höchstwert auf 10 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt

Der Gesetzgeber hat daraufhin den Höchstwert für Gebote in der zweiten Ausschreibung von 12 ct/kWh auf 10 ct/kWh abgesenkt. Außerdem hat er Gebote mit einem negativen Gebotswert von der Teilnahme an der zweiten Ausschreibung ausgeschlossen.

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1.610 Megawatt. Dieser Wert ergibt sich aus dem Ausschreibungsvolumen von 1.550 Megawatt nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zuzüglich einer Leistung von 60 Megawatt, die in der ersten Ausschreibung im April 2017 nicht bezuschlagt werden konnte.

Ostsee-Projekte bevorzugt

Anders als in der ersten Ausschreibung sind in der zweiten Ausschreibung Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Nach dieser sogenannten „Ostseequote“ sind von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Die zweite Ausschreibung nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz erfolgt zum 1. April 2018. Teilnahmeberechtigt sind Offshore-Windparks, die vor August 2016 genehmigt worden sind bzw. einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufweisen und nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Weitere Voraussetzungen betreffen die Lage der Offshore-Windparks innerhalb der Nord- und Ostsee.

Die Netzanbindungskapazitäten für die Offshore-Windparks ergeben sich unter anderem aus den maßgeblichen Offshore-Netzentwicklungsplänen, die von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt worden sind.

Gebote bis zum 3. April 2018

Die Gebote sind bis zum 3. April 2018 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse im Internet bekannt gegeben.

Weitere Informationen zur zweiten Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-18-001.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

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