Bundesnetzagentur legt Trassenkorridor für Stromleitung von Bertikow nach Pasewalk fest

Homann: "Umfassende Prüfungen ermöglichen schonenden Verlauf"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 03.04.2018

Die Bundesnetzagentur legt erstmals einen Trassenkorridor für eine Stromleitung fest. Die Entscheidung betrifft die ca. 32 km lange Leitung von Bertikow nach Pasewalk.

"Wir begrüßen sehr, dass sich die Öffentlichkeit intensiv an diesem Genehmigungsverfahren beteiligt hat", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir haben einen Trassenkorridor festgelegt, der unter Abwägung aller Umstände möglichst geringe Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat."

Bündelung mit bestehender Infrastruktur

Nach umfassender Prüfung der Bundesnetzagentur verläuft der etwa 1.000 m breite Trassenkorridor, in dem die Stromleitung später verlaufen muss, nun überwiegend gebündelt mit der Bundesautobahn 20. Nördlich des Umspannwerks Bertikow und südlich von Pasewalk orientiert sich der Trassenkorridor am Verlauf einer bestehenden 220-kV-Trasse, die später abgebaut wird.

Der Ersatz durch eine neue, leistungsfähigere Stromleitung ist erforderlich, um den steigenden Übertragungsbedarf bewältigen zu können.

Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit hat sich auf verschiedenen Ebenen rege an dem Verfahren beteiligt. So hatte die Bundesnetzagentur zu Beginn des Verfahrens eine öffentliche Antragskonferenz in Torgelow durchgeführt und dabei Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürger zu den erforderlichen Untersuchungen gesammelt.

Auf dieser Grundlage führte der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz auf Anweisung der Bundesnetzagentur umfangreiche Untersuchungen zur Raum- und Umweltverträglichkeit durch. Dabei wurden auch alternative Trassenkorridore in den Blick genommen.

Im Herbst 2017 hatte die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit, Einwendungen und Stellungnahmen zu den Planungen und Untersuchungsergebnissen der Vorhabenträgerin abzugeben. Anschließend fand hierzu ein Erörterungstermin in Torgelow statt.

Nächster Schritt: Planfeststellungsverfahren

Mit Abschluss dieser Bundesfachplanung ist der Planungsprozess noch nicht beendet. Die Bundesnetzagentur wird in einem Planfeststellungsverfahren auch den genauen Verlauf der Stromleitung innerhalb des Trassenkorridors bestimmen. Auch dies geschieht auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. In diesem Verfahren findet eine weitere umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter www.netzausbau.de/vorhaben11. Sie kann darüber hinaus an verschiedenen Auslegungsstellen demnächst eingesehen werden. Informationen zur Auslegung finden sich in den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internetseite und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur.

Pressemitteilung (pdf / 96 KB)

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