Bundesnetzagentur ändert Zuschlagmechanismus bei Ausschreibung von Regelenergie

Homann: "Beschaffungssystem wird effizienter"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 16.05.2018

Die Bundesnetzagentur hat die Entscheidung getroffen, den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie zu ändern.

"Die Analyse der Ursachen der extrem hohen Arbeitspreisgebote im Herbst 2017 haben gezeigt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus einer Weiterentwicklung bedurfte", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Notwendigkeit der Änderung. Homann weiter: "Ziel der neuen Regelung ist es, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen."

Wettbewerb durch Mischpreisverfahren

Nach der neuen Regelung erfolgt der Zuschlag für ein Gebot für Sekundärregelung oder Minutenreserve künftig auf Basis eines Mischpreisverfahrens. Das bedeutet: In Zukunft berücksichtigt der Zuschlagswert neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis. Das ist neu, denn bislang erfolgte der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises. Ein Gewichtungsfaktor bestimmt, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Er entspricht der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart und wird quartalsweise auf Grundlage der vergangenen 12 Monate neu berechnet. Bei Geboten mit gleichem Zuschlagswert entscheidet der niedrigere Leistungspreis über den Zuschlag. Ist auch der Leistungspreis gleich, werden die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Der neue Zuschlagsmechanismus gewährleistet, dass bei der Beschaffung von Regelenergie zukünftig neben den Leistungspreisgeboten auch die Gebote für Regelarbeit wettbewerblich berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Arbeitspreise verhindert unsachgemäß hohe Ausgleichsenergiepreise, die andernfalls von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen wären.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass es nach Einführung des neuen Zuschlagsmechanismus der von den Übertragungsnetzbetreibern temporär eingeführten vierstelligen Preisgrenze nicht mehr bedarf.

Die Umsetzung erfolgt zum Erbringungstag 12. Juli 2018, an dem auch weitere Änderungen – wie beispielsweise die Umstellung auf eine kalendertägliche Ausschreibung im Bereich Sekundärregelung und Minutenreserve – in Kraft treten.

Regelenergie gegen Leistungsschwankungen

Als Regelenergie wird die Energie bezeichnet, die ein Netzbetreiber benötigt, um Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen. Der Leistungspreis wird dem Anbieter von Regelenergie für die gesicherte Vorhaltung der Erzeugungs- oder Verbrauch von Energie gezahlt. Mit dem Arbeitspreis wird ihm hingegen der tatsächliche Einsatz vergütet.

Die Festlegungen zur Änderung des Zuschlagmechanismus bei der Ausschreibung von Sekundärregelung und Minutenreserve sind unter Bundesnetzagentur ändert Zuschlagmechanismus bei Ausschreibung von Regelenergie veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 96 KB)

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