Ergebnisse der Ausschreibungen für KWK-Anlagen

Präsident Homann: "Zuschläge für KWK-Anlagen erneut deutlich unter dem Höchstwert"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 12.06.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und der ersten Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erteilt.

"Die Ausschreibungen haben sich als wettbewerbliches Instrument zur Festlegung der KWK-Förderung bewährt. Die Zuschläge für KWK-Anlagen liegen erneut deutlich unter dem Höchstwert. Mit dem einsetzenden Lernprozess bei den innovativen KWK-Systemen ist zukünftig auch hier mit einer größeren Beteiligung zu rechnen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ausschreibung für KWK-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des zweiten Ausschreibungsverfahrens für KWK-Anlagen 14 Gebote mit einem Gebotsumfang von 91 Megawatt bezuschlagt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,31 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 2,99 ct/kWh. Der höchste Gebotswert liegt bei 5,20 ct/kWh.

Eingereicht wurden 15 Gebote mit einem Volumen von 96 Megawatt. Ein Gebot entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen und wurde daher ausgeschlossen. Ohne die zusätzlichen Ausschreibungsmengen aus der letzten Ausschreibungsrunde wäre die Ausschreibung überzeichnet gewesen. Die nächste Ausschreibung am 1. Dezember 2018 wird mit 77 MW wieder annähernd dem Umfang der regulär auszuschreibenden Menge entsprechen.

Ausschreibung innovative KWK-Systeme

Innovative KWK-Systeme sollen Erkenntnisse für die künftige Rolle von KWK-Anlagen in der Wärmeversorgung liefern. Solche Systeme sind ein Zusammenspiel aus KWK-Anlage, elektrischem Wärmeerzeuger und einer innovativen erneuerbaren Wärmequelle, bei der es sich etwa um Solarthermie, Geothermie oder eine Wärmepumpe handeln kann. Die Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme sollen einen Lernprozess ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung mit sieben eingegangenen Geboten mit einem Gebotsumfang von knapp 23 Megawatt positiv zu bewerten. Weil zwei Gebote ungültig waren, konnten nur fünf Gebote mit einem Volumen von knapp 21 Megawatt bezuschlagt werden.

Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 10,27 ct/kWh. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert liegt bei 8,47 ct/kWh. Der höchste Gebotswert liegt bei 10,94 ct/kWh.

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/kwk-ausschreibung veröffentlicht.

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