Bundesnetzagentur genehmigt Stationsentgelte 2019

Homann: "Moderater Anstieg der Stationspreise im Jahr 2019"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 10.07.2018

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte der DB Station&Service AG für die Nutzung der Personenbahnhöfe im Jahr 2019 genehmigt.

"Der Anstieg der Stationspreise fällt im Jahr 2019 deutlich schwächer aus als im Vorjahr. Zugleich haben wir die Weichen für eine transparente Fortentwicklung der Preise gestellt", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Entscheidung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die von der DB Station&Service AG beantragten Entgelte für den Schienenpersonennahverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr genehmigt. Hierbei wurden verschiedene Kostenansätze nicht in der eingereichten Höhe akzeptiert. Die Entgeltobergrenze wurde gekürzt. Die durchschnittliche Preissteigerung für das Jahr 2019 beträgt 1,11 Prozent und fällt damit im Vergleich zum Vorjahr (2,96 Prozent) moderat aus.

Bereits im Vorfeld zur diesjährigen Entgeltgenehmigung hatte die Bundesnetzagentur auf ein transparentes Verfahren zur entgeltrelevanten Berücksichtigung von Investitionen an Bahnhöfen hingewirkt. Hierdurch wird einem Anliegen des Marktes Rechnung getragen. Insbesondere werden die Kunden der DB Station&Service AG damit in die Lage versetzt, die Preise besser nachvollziehen zu können.

Stationspreisbremse

Die gesetzlich vorgesehene Stationspreisbremse findet bei der Prüfung der Stationsentgelte der DB Station&Service AG durch die Bundesnetzagentur zum zweiten Mal Anwendung.

Für die Stationspreisbildung werden die Stationsentgelte des Schienenpersonennahverkehrs ausgehend von dem Stand in 2017 an die jährliche Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt. Diese Mittel stehen den Bundesländern für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung. Preisliche Abweichungen hiervon sind ausschließlich unter der Voraussetzung einer Vereinbarung zwischen dem Stationsbetreiber und einer Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel einem Bundesland, gesetzlich möglich.

Die Stationsentgelte für den Schienenpersonenfernverkehr orientieren sich an der Entgeltentwicklung im Schienenpersonennahverkehr. Zugleich wird die bewährte regionale Unterscheidung der Stationspreise nach Aufgabenträgergebieten beibehalten.

Regelungen gelten ab dem Jahr 2019

Die Entgelte gelten ab dem Jahr 2019. Bis dahin werden die Entgelte noch nach den bisherigen Stationspreisen abgerechnet.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung (pdf / 53 KB)

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