Anhörung zur Frequenzversteigerung 5G

Homann: "Wir streben eine investitionsfördernde Entscheidung an"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 13.07.2018

Die Bundesnetzagentur führt heute eine öffentliche Anhörung zur Versteigerung der 5G-Frequenzen durch.

"Wir wollen zügig die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festlegen. Um eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, hören wir nun alle Seiten umfassend an", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir haben ambitionierte Ziele zur Versorgung der Bevölkerung mit hochleistungsfähigem Breitband. Zugleich gilt es, eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, die den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit gibt."

Die Bundesnetzagentur hat bereits entschieden, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zu versteigern, weil mehr Frequenzen nachgefragt werden, als verfügbar sind. Vor der Versteigerung sind nun die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festzulegen.

Vergabebedingungen

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Vergabe der Frequenzen an eine Versorgungsverpflichtung zu koppeln, die den Mobilfunknetzbetreibern Auflagen zur Netzabdeckung macht. Der Umfang dieser Verpflichtungen – insbesondere hinsichtlich der zeitlichen und finanziellen Realisierbarkeit – ist noch zu klären.

Erörtert wurden zudem die Interessen von Diensteanbietern. Diensteanbieter tragen wesentlich zum Wettbewerb bei. Die bislang aus den UMTS-Lizenzen geltenden Diensteanbieterverpflichtungen enden im Jahr 2020. Daher ist zu prüfen, wie Diensteanbieter diese Rolle beibehalten können.

Gefordert werden schließlich Regelungen zu nationalem Roaming. Eine solche Verpflichtung würde regeln, unter welchen Bedingungen Mobilfunkgeräte sich bei schlechter Abdeckung des Anbieters automatisch in Netze anderer Anbieter einbuchen können. Nationales Roaming könnte auch für Neueinsteiger von Bedeutung sein.

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2018 einen Beschluss mit weitreichenden Anforderungen zu diesen Themenbereichen gefasst. Die Bundesnetzagentur prüft, in welcher Form sich die Vorschläge am besten umsetzen lassen.

Auktionsregeln

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt derzeit, ähnliche Regeln wie in den Jahren 2010 und 2015 festzulegen. Diese Regeln geben allen Bietern größtmögliche Transparenz im gesamten Auktionsverlauf. Damit kann bestmöglich ein stabiles und von allen Marktteilnehmern akzeptiertes Ergebnis erreicht werden.

Frequenzauktion Anfang 2019

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, einen Entwurf der Entscheidung zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln im September 2018 zur veröffentlichen. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist für Anfang 2019 in Mainz geplant.

Weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 54 KB)

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