Bundesnetzagentur fragt Mitnutzungsverträge öffentlicher Versorgungsnetze ab

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 13.07.2018

Die Bundesnetzagentur startet heute eine umfangreiche Abfrage der Verträge zur Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze.

Gesetzliche Pflicht zur Übermittlung

Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sind gesetzlich verpflichtet, Verträge über Mitnutzungen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Bundesnetzagentur zur Kenntnis zu geben. Die Verpflichtung betrifft die Bereitsteller von Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdiensten für Telekommunikation, Gas, Elektrizität, Fernwärme, Wasser (ausgenommen Trinkwasser), Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie Verkehrsdiensten. Sie dient dazu, der Bundesnetzagentur eine genaue Übersicht über die Marktverhältnisse zu verschaffen. Die Verpflichtung scheint noch nicht umfassend bekannt zu sein, da bislang nur wenige Verträge vorgelegt worden sind. Daher hat die Bundesnetzagentur mit einer Abfrage der Verträge bei den Verpflichteten begonnen. Sie werden zurzeit angeschrieben und auf ihre Verpflichtung zur Vorlage der Verträge hingewiesen.

Mitnutzung fördert Breitbandausbau

In dem Ende 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) wurde unter anderem ein Anspruch auf Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze festgeschrieben. Dadurch sollen Versorgungsnetze für Energie und Abwasser ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen vermehrt für den Breitbandausbau mitgenutzt werden.

Verträge können über ein Kontaktformular unter www.bundesnetzagentur.de/mitnutzungsvertraege übermittelt werden. Daneben können selbstverständlich auch die üblichen Übermittlungswege (E-Mail oder Post) genutzt werden.

Pressemitteilung (pdf / 69 KB)

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