Bundesnetzagentur sichert Anmeldungen zum Netzfahrplan für alle Gleise in Serviceeinrichtungen

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 03.08.2018

Nach Intervention der Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG zugesagt, Anmeldungen von Zugangsberechtigten zu Serviceeinrichtungen für alle Gleise bis zum 15. August 2018 zuzulassen.

Ein Unternehmen aus dem Schienenpersonennahverkehr hatte Beschwerde eingelegt, weil es für einige Abstellgleise, über die bereits mehrjährige Nutzungsverträge abgeschlossen wurden, keine Anmeldung abgeben konnte und auf die Möglichkeit zur späteren Anmeldung ab dem 25. Oktober verwiesen wurde. Die Bundesnetzagentur hat im Beschwerdeverfahren die DB Netz AG darauf hingewiesen, dass die Nutzungswünsche der Beschwerdeführerin bereits ab dem 15. August zu bearbeiten seien.

Nebennutzungen von Gleisen

Bis zum 15. August 2018 können Zugangsberechtigte bei der DB Netz AG Anmeldungen für Gleise in Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2018/2019 stellen, die bis zum 15. Oktober 2018 vergeben werden. Über einige Gleise in Serviceeinrichtungen der DB Netz AG wurden im September 2017 mit Zugangsberechtigten bereits mehrjährige Nutzungsverträge abgeschlossen. Grundsätzlich besteht für weitere Zugangsberechtigte die Möglichkeit, für diese Gleise sogenannte „Nebennutzungen“ mit der DB Netz AG abzuschließen. In Abstimmung mit dem Vertragspartner des mehrjährigen Vertrages wird eine teilweise Nutzung für den Netzfahrplan 2018/2019 vereinbart. Das für die Anmeldungen zu nutzende Anlagenportal Netz sieht dies rein technisch aber erst ab dem 25. Oktober vor. Da eine Anmeldung über das Online-Portal technisch nicht kurzfristig ermöglicht werden kann, steht hierfür das elektronische Anmeldeformular als Rückfallebene zur Verfügung. Die DB Netz AG informierte ihre Kunden durch eine entsprechende Kundeninformation.

Pressemitteilung (pdf / 52 KB)

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