Bundesnetzagentur legt Trasse für Abschnitt der Stromleitung von Pulgar nach Vieselbach fest

Vizepräsident Franke: „Nutzung der bestehenden Leitung minimiert Auswirkungen“

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 08.08.2018

Die Bundesnetzagentur schließt erstmals eine Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren ab. Die Entscheidung bezieht sich auf einen ca. 27 km langen Leitungsabschnitt von Pulgar (bei Leipzig) nach Geußnitz (bei Zeitz).

„Wir begrüßen es sehr, dass das Unternehmen 50Hertz bestehende Masten nutzt und so die Auswirkungen auf die Umgebung möglichst gering hält“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Dies ermöglicht das Verfahren in kurzer Zeit durchzuführen und damit einen ersten Meilenstein zur Genehmigung eines wichtigen Netzausbauprojektes zu erreichen.“

Lediglich geringe Anpassungen an bestehender Trasse notwendig

Nach umfassender Prüfung der Bundesnetzagentur entspricht die festgelegte Trasse dem Verlauf der bereits bestehenden Leitung. Die Verstärkung wird im Wesentlichen durch eine Umbeseilung der bestehenden Masten realisiert. Lediglich an drei Masten sind geringfügige Anpassungen erforderlich. Die Leitung verläuft somit weiterhin vom Umspannwerk Pulgar in südöstlicher Richtung bis in die Nähe der Ortschaft Geußnitz.

Der Einsatz von neuen, leistungsfähigeren Stromseilen ist erforderlich, um den steigenden Übertragungsbedarf bewältigen zu können.

Keine erheblichen Umweltauswirkungen

Auch im vereinfachten Verfahren der Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz in Elsteraue durchgeführt und dabei Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürgern zu den erforderlichen Untersuchungen gesammelt.

Auf dieser Grundlage führte der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz auf Anweisung der Bundesnetzagentur umfangreiche Untersuchungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen der Raumordnung sowie den sonstigen öffentlichen Belangen durch.

Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens wurde bereits im Rahmen der Antragstellung auf Bundesfachplanung durch den Vorhabenträger untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass im betroffenen Abschnitt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Bundesnetzagentur ist dieser Einschätzung gefolgt und hat das Ergebnis ihrer Prüfung unter www.netzausbau.de/vorhaben13 veröffentlicht.

Nächster Verfahrensschritt folgt

Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist der Planungsprozess noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme zu entscheiden. Dabei ist die im Rahmen der Bundesfachplanung festgelegte Trasse bindend. Auch dieser Verfahrensschritt wird auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz eingeleitet.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter www.netzausbau.de/vorhaben13.

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