Alle Untersuchungsrahmen für Stromleitung A-Nord festgelegt

Homann: "Wichtiger Schritt für Netzausbau"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 28.09.2018

Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchungsrahmen für die weiteren Abschnitte der Stromleitung von Emden Ost bis Osterath (A-Nord) festgelegt. Dies betrifft die Planungsabschnitte B (Raum Bunde – Raum Wietmarschen), C (Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck) und D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

"Damit sind wir für A-Nord einen wichtigen Schritt vorangekommen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Antragskonferenzen haben uns dabei wichtige regionale Hinweise geliefert." Er ergänzt: "Die Untersuchungsrahmen sind wichtig, weil diese die Grundlage für alle weiteren Untersuchungen und Gutachten der Netzbetreiber bilden. Erst wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind, entscheiden wir, in welchem Korridor die Leitung verlaufen wird."

Die Stromleitung A-Nord soll den in der Nordsee und an Land erzeugten Windstrom in den Westen Deutschlands transportieren, weiter in Richtung Süden soll die Leitung Ultranet anschließen.

Die Stromleitung A-Nord soll in Gleichstromtechnologie und vorrangig als Erdkabel verwirklicht werden. Nur in Ausnahmefällen kann eine Freileitung gebaut werden. Die Prüfung einer solchen Freileitungsvariante ist für diese Abschnitte während der Antragskonferenzen nicht verlangt worden.

Die Untersuchungsrahmen treffen unter anderem Vorgaben für die Raumverträglichkeitsstudie und die Strategische Umweltprüfung. Aufgabe des Übertragungsnetzbetreibers Amprion ist es, die Unterlagen bis Ende des zweiten Quartals 2019 zu erstellen.

Grenzüberschreitende Beteiligung

Eine Besonderheit der Stromleitung ist deren räumliche Nähe zu niederländischem Staatsgebiet. Um mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen der Leitung auf die Umwelt zu untersuchen, beteiligt die Bundesnetzagentur parallel Behörden, Verbände sowie Bürger und Bürgerinnen aus den Niederlanden am Verfahren. Zusätzlich werden Untersuchungen im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung durchgeführt.

Antragskonferenzen in Meppen, Ahaus, Wesel und Krefeld

Zur Erstellung der Untersuchungsrahmen hat die Bundesnetzagentur vier öffentliche Antragskonferenzen für die drei Abschnitte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Mai und Juni 2018 durchgeführt. Im Rahmen dieser Antragskonferenzen hat die Bundesnetzagentur viele hilfreiche Hinweise aus den Regionen von Bürgern und Behörden erhalten.

Die Anträge auf Bundesfachplanung für die drei Abschnitte vom Raum Bunde bis Osterath wurden am 21. März 2018 von Amprion bei der Bundesnetzagentur gestellt. In den Anträgen werden ein Trassenkorridorvorschlag und in Frage kommende Alternativen benannt.

Wenn die Antragsunterlagen bis Ende des zweiten Quartals 2019 vollständig sind, wird die Bundesnetzagentur diese online veröffentlichen und öffentlich auslegen. Behörden, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit können sich in einem Zeitraum von zwei Monaten erneut am Verfahren beteiligen. Die Anträge und weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben1.

Pressemitteilung (pdf / 53 KB)

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