Nächster Schritt im Genehmigungsverfahren für den SuedOstLink

Präsident Homann: "Setzen Öffentlichkeitsbeteiligung in Kürze fort"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 03.12.2018

Die Bundesnetzagentur hat zu SuedOstLink heute weitere Planungsunterlagen erhalten, die sie im Untersuchungsrahmen eingefordert hatte. Der Planungsabschnitt berührt Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern.

"Mit diesen umfangreichen Untersuchungen werden wichtige Aussagen zur Bewertung der Raum- und Umweltverträglichkeit der Trassenkorridore getroffen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir prüfen die Unterlagen nun auf Vollständigkeit und diskutieren anschließend mit Behörden und der Öffentlichkeit."

Antrag auf Bundesfachplanung vollständig und Nennung eines Vorschlagskorridors

Die von 50Hertz und TenneT eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt B des SuedOstLinks. Dieser beginnt im Raum Naumburg / Eisenberg und endet im Raum Hof. Sie basieren auf dem von der Bundesnetzagentur im November 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz.

Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen. Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht an zwei Stellen vom bisherigen Verlauf ab.

Weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben5-b veröffentlicht und für vier Wochen in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben.

Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern.

Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen. Darauf folgt die Planfeststellung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben5-b.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

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