Bundesnetzagentur genehmigt Trassenentgelte der DB Netz AG für 2020

Präsident Homann: "Genehmigung schafft verbesserte Bedingungen für Markteinsteiger im Schienenpersonenfernverkehr"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 13.02.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2019/2020 genehmigt.

"Mit der Genehmigung gewährleistet die Bundesnetzagentur Planungssicherheit für die Entwicklung der Trassenpreise im Eisenbahnsektor", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Im Schienenpersonenfernverkehr werden durch die Entscheidung Impulse für günstigere Bedingungen für Markteinsteiger gesetzt", führt Homann weiter aus.

Reduzierung der Entgelte für Markteinsteiger im Schienenpersonenfernverkehr

Die Bundesnetzagentur hat dem Antrag der DB Netz AG weitgehend stattgegeben, die Genehmigung jedoch mit einigen Änderungen verbunden.

Die Entgelte im Schienenpersonenfernverkehr wurden im insbesondere von Markteinsteigern genutzten Segment „Punkt-zu-Punkt“ um 19 Prozent gegenüber dem Antrag reduziert. Dies bedeutet einen Preisrückgang von rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahrespreis. Zudem wurden Klarstellungen an den zugehörigen Nutzungsbedingungen angeordnet. Der Wettbewerberanteil im Schienenpersonenfernverkehr liegt weiterhin bei unter einem Prozent. Das Interesse von Markteinsteigern am Fernverkehrsmarkt hat im vergangenen Jahr allerdings spürbar zugenommen.

Bei den Trassenentgelten im Schienengüterverkehr hat die zuständige Beschlusskammer für Trassennutzungen im Marktsegment „Standard“ die Entgelte um 5 Prozent gegenüber dem Genehmigungsantrag der DB Netz AG reduziert. Grund hierfür ist der unverändert besondere intermodale Wettbewerbs- und Margendruck im Schienengüterverkehr. Weil die Beschlusskammer im Vorjahr bereits eine Reduzierung in ähnlicher Höhe vorgenommen hatte, ergibt sich in diesem Segment eine Preissteigerung von rund 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei den Trassenentgelten im Schienenpersonennahverkehr hat die Beschlusskammer die durch die DB Netz AG vorgelegten Entgelte für 2020 ohne wesentliche Anpassungen genehmigt und nur geringfügige Korrekturen vorgenommen. Die Entgelte des Schienenpersonennahverkehrs werden auf Grundlage der durchschnittlichen Entgelte je Bundesland im Jahr 2017 gebildet und dann jährlich mit 1,8 Prozent erhöht. Die Steigerungsrate ergibt sich aus der gesetzlich vorgesehenen Kopplung an die Entwicklung der zu Verfügung stehenden Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr.

Regelungen gelten ab dem 15. Dezember 2019

Die Entgelte sind für Bestellungen zum nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2019/2020 beginnt am 15. Dezember 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.

Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

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