Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Februar 2019

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 15.02.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2019 erteilt.

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

Das Wettbewerbsniveau für die erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land des Jahres 2019 war erwartungsgemäß niedrig und setzte den bereits über mehrere Runden beobachteten Trend fort.

Dazu sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Die erneute deutliche Unterzeichnung von 30 Prozent verfolgen wir mit Sorge. Gemeinsam mit der Branche und den zuständigen Behörden muss an Lösungsansätzen hinsichtlich der Genehmigungssituation gearbeitet werden."

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 700 Megawatt wurden nur 72 Gebote mit einem Volumen von 499 Megawatt eingereicht. 67 Gebote mit einem Volumen von 476 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Elf Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Niedersachsen und in Brandenburg (jeweils 18), sowie in Nordrhein-Westfalen (12). In dieser Runde konnten jeweils zwei Gebote für Windstandorte in Bayern und in Baden-Württemberg bezuschlagt werden. Fünf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,24 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,11 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung erneut keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.

Ausschreibung für Solaranlagen

Im Rahmen der ersten Solarausschreibung des Jahres 2019 wurden 80 Gebote mit einem Leistungsumfang von 465 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 175 Megawatt ca. zweieinhalbfach überzeichnet. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 24 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 178 Megawatt. Die Zuschläge gingen mehrheitlich an Bieter mit Geboten in Bayern (22) und dort insbesondere an Bieter, die Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen (21) abgegeben haben. Damit ist das jährlich begrenzte bayerische Ackerflächenkontingent bereits nach der ersten Solarausschreibung des Jahres zu 70 Prozent aufgebraucht.

"Die hohe Zuschlagsquote für Gebote auf Ackerflächen in Bayern verdeutlicht die ungleiche Wettbewerbsfähigkeit von Solarflächen", sagt Präsident Jochen Homann.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 4,11 ct/kWh und 5,18 ct/kWh (Vorrunde 3,86 bis 5,15 ct/kWh) und der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,80 ct/kWh (Vorrunde 4,69 ct/kWh).

Erfreulicherweise mussten in dieser Ausschreibungsrunde nur zwei Gebote aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Weitere Verfahrensschritte

Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen19-1 und www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen19-1). Die Veröffentlichung der jeweiligen aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgt in Kürze.

Die nächsten Ausschreibungstermine für Solar bzw. Windenergie an Land sind der 1. März 2019 für Solarenergie und der 1. Mai 2019 für Windenergie an Land. Informationen hierzu können der Internetseite der Bundesnetzagentur entnommen werden.

Korrektur:
In Nordrhein-Westfalen wurden zum Gebotstermin 1. Februar 2019 neun Gebote für Windenergieanlagen an Land bezuschlagt.

Pressemitteilung (pdf / 73 KB)

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