SuedLink: Ergänzende Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingegangen

Präsident Homann: "Ein weiterer wichtiger Schritt für einen zentralen Baustein des Netzausbaus und das Gelingen der Energiewende"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 28.02.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute zu SuedLink weitere Planungsunterlagen erhalten, die sie im Untersuchungsrahmen eingefordert hatte. Der Planungsabschnitt berührt die Länder Bayern und Baden-Württemberg.

"Mit diesen umfangreichen Untersuchungen werden wichtige Aussagen zur Bewertung der Raumverträglichkeit der Trassenkorridore sowie zur Einschätzung über die Auswirkungen auf die Umwelt getroffen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir prüfen die Unterlagen nun auf Vollständigkeit und diskutieren anschließend mit Behörden und der Öffentlichkeit."

Antrag auf Bundesfachplanung und Nennung eines Vorschlagskorridors

Die von TenneT und TransnetBW eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt E des SuedLink. Dieser beginnt im bayerischen Arnstein und endet in Großgartach bei Leingarten in Baden-Württemberg. Sie basieren auf dem von der Bundesnetzagentur im Dezember 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen.

Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht teilweise vom bisherigen Verlauf ab. So haben die Vorhabenträger ermittelt, dass nun nach vertiefender Betrachtung, eine Leitungsführung durch das Bergwerk der Südwestdeutschen Salzwerke AG bei Heilbronn eine nach derzeitigem Kenntnisstand raumverträglichere Lösung mit geringeren Folgen für die Umwelt darstellen könnte.

Weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben3-e veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben.

Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur Erörterungstermine durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern.

Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen.

Darauf folgen die Planfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben3-e.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

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