SuedLink: Ergänzende Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingegangen

Präsident Homann: "Ein weiterer Meilenstein für ein wichtiges Projekt des Netzausbaus und der Energiewende"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 08.03.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute den Antrag für weitere Planungsabschnitte zu SuedLink erhalten. Diese berühren die Länder Niedersachsen, Hessen und Thüringen.

"Wir prüfen die Unterlagen nun auf Vollständigkeit und diskutieren anschließend mit Behörden und der Öffentlichkeit", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Antrag auf Bundesfachplanung und Nennung eines Vorschlagskorridors

Die von TenneT und TransnetBW eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt C des SuedLink. Dieser beginnt im niedersächsischen Bad Gandersheim/Seesen und endet in Gerstungen in Thüringen. Sie basieren auf den von der Bundesnetzagentur im November 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen.

Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht vom bisher geplanten Verlauf ab. So haben die Vorhabenträger nach vertiefender Betrachtung ermittelt, dass eine Leitungsführung über das Werratal entlang der hessisch / thüringischen Landesgrenze eine sowohl raum- als auch umweltverträgliche Lösung darstellen könnte.

Weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben3-c und www.netzausbau.de/vorhaben4-c veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben.

Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur Erörterungstermine durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern.

Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen.

Darauf folgen die Planfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben3-c.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

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