SuedLink: Ergänzende Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingegangen

Präsident Homann: "Die Vorhabenträger setzen die zügige Einreichung ergänzender Unterlagen für SuedLink weiter fort"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 15.03.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute die vertieften Unterlagen für zwei weitere Planungsabschnitte zum SuedLink erhalten. Diese betreffen die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Hessen, Thüringen und Bayern.

"Wir prüfen die Unterlagen nun auf Vollständigkeit und beteiligen danach die Behörden und die Öffentlichkeit", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ergänzende Unterlagen und Nennung eines Vorschlagstrassenkorridors

Die von TenneT und TransnetBW eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt A und den Abschnitt D des SuedLink. Der Abschnitt A beginnt im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel bzw. Wilster und endet bei Scheeßel in Niedersachsen. Der Abschnitt D beginnt im thüringischen Gerstungen und verläuft bis zum bayerischen Arnstein bzw. Grafenrheinfeld. Die Unterlagen basieren auf den von der Bundesnetzagentur im Dezember und Oktober 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen.

Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht in beiden Abschnitten kleinräumig vom bisher geplanten Verlauf ab: Im Abschnitt A könnte eine Leitungsführung östlich von Oldendorf eine sowohl raum- als auch umweltverträgliche Lösung darstellen. Im Abschnitt D ergibt sich eine Änderung des Trassenkorridorverlaufs zwischen Meiningen und Mellrichstadt. Hier wird von den Vorhabenträgern ein östlich von Eußenhausen gelegener Verlauf als verträglichere Lösung vorgeschlagen.

Weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben3-a bzw. www.netzausbau.de/vorhaben4-a und www.netzausbau.de/vorhaben3-d bzw. www.netzausbau.de/vorhaben4-d veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben.

Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur Erörterungstermine durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern.

Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen.

Darauf folgen die Planfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben3-a und www.netzausbau.de/vorhaben3-d.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

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