SuedLink: Ergänzende Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingegangen

Präsident Homann: "Heute wurde der letzte Planungsabschnitt für SuedLink eingereicht. Damit liegen nun alle ergänzenden Unterlagen vor"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 22.03.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute die vertieften Unterlagen für den Planungsabschnitt B zum SuedLink erhalten. Dieser betrifft das Land Niedersachsen.

"Wir prüfen die Unterlagen nun auf Vollständigkeit und beteiligen danach die Behörden und die Öffentlichkeit", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ergänzende Unterlagen und Nennung eines Vorschlagstrassenkorridors

Die von TenneT und TransnetBW eingereichten Unterlagen betreffen den Abschnitt B des SuedLink. Der Abschnitt B beginnt bei Scheeßel in Niedersachsen und endet bei Bad Gandersheim / Seesen, ebenfalls in Niedersachsen. Die Unterlagen basieren auf den von der Bundesnetzagentur im November 2017 festgelegten Untersuchungsrahmen. Neben der Raumverträglichkeitsstudie und der Strategischen Umweltprüfung beinhalten die eingereichten Unterlagen auch Untersuchungen zum Arten- und Gebietsschutz. Ebenso ist eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Teil der Unterlagen.

Im Ergebnis ihrer Untersuchungen haben die Netzbetreiber die verschiedenen alternativen Verläufe miteinander verglichen und einen Trassenkorridor vorgeschlagen. Dieser Vorschlagskorridor weicht vom bisher geplanten Verlauf ab: Im Abschnitt B könnte nach den Ergebnissen der Vorhabenträger eine Leitungsführung westlich von Hannover eine sowohl raum- als auch umweltverträgliche Lösung darstellen.

Weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Sobald die Bundesnetzagentur die eingegangenen Unterlagen für vollständig erklärt hat, werden diese auf der Internetseite unter www.netzausbau.de/vorhaben3-b bzw. www.netzausbau.de/vorhaben4-b veröffentlicht und für einen Monat in den jeweiligen Regionen ausgelegt. Die Auslegungsorte werden in Tageszeitungen und auf der Website www.netzausbau.de bekannt gegeben.

Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Behörden können innerhalb eines Monats nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Anschließend wird die Bundesnetzagentur Erörterungstermine durchführen und die eingegangenen Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern.

Im Anschluss wird die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente gegeneinander abwägen und einen 500 bis 1000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen.

Darauf folgen die Planfeststellungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben3-b.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

Mastodon