Bundesnetzagentur legt Korridor für zweiten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ fest

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 02.05.2019

Die Bundesnetzagentur hat das Bundesfachplanungsverfahren für einen weiteren Teil der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen. Die Entscheidung bezieht sich auf den südlichen, ca. 40 km langen Abschnitt in Baden-Württemberg von Mannheim-Wallstadt nach Philippsburg. Die Gleichstromverbindung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten realisiert werden.

Die Stromleitung „Ultranet“ verläuft von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Sie ist erforderlich, um an der Küste produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands zu transportieren. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Realisierung in bestehendem Trassenkorridor möglich

Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor am Verlauf von bereits bestehenden Stromleitungen. Im bisherigen Verfahren hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz und einen Erörterungstermin in Hockenheim durchgeführt. Dazu gingen Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie von Bürgerinnen und Bürgern ein, die anschließend umfassend geprüft wurden. Auch hat die Bundesnetzagentur in Frage kommende Alternativen betrachtet. Diese Prüfungen haben ergeben, dass der vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW beantragte Trassenkorridor die raumverträglichste und umweltschonendste Lösung ist.

Weitere Beteiligung bei der Planfeststellung möglich

Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, auf Basis der Bundesfachplanungsentscheidung den genauen Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festzulegen. Auch das Planfeststellungsverfahren wird nach Antragstellung durch den Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW von der Bundesnetzagentur geführt.

Informationen zum Vorhaben, Kartenmaterial und die Bundesfachplanungsentscheidung finden Sie unter
www.netzausbau.de/vorhaben2-b.

Hintergrund

„Ultranet“ ist Teil des sogenannten Korridors A – einer neuen Gleichstromverbindung von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg. Bei dem Freileitungsvorhaben „Ultranet“ handelt es sich um den südlichen Teil dieses Korridors.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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