Bundesnetzagentur genehmigt Stationsentgelte 2020

Präsident Homann: "Bundesnetzagentur schafft Planungssicherheit für den Markt"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 14.06.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte der DB Station&Service AG für die Nutzung der Personenbahnhöfe im Jahr 2020 genehmigt.

"Mit ihrer Entscheidung zu moderat steigenden Stationspreisen schafft die Bundesnetzagentur Planungssicherheit für die Marktteilnehmer", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Entscheidung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer heutigen Entscheidung die Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe der DB Station&Service AG sowohl im Schienenpersonennahverkehr als auch im Schienenpersonenfernverkehr genehmigt. Im Vergleich zum Antrag des Unternehmens wurden die Entgelte seitens der Behörde dabei geringfügig abgesenkt.

Stationspreisbremse

Die gesetzlich vorgesehene „Stationspreisbremse“ findet bei der Prüfung der Stationsentgelte der DB Station&Service AG durch die Bundesnetzagentur zum dritten Mal Anwendung.

Hiernach werden die Stationsentgelte des Schienenpersonennahverkehrs ausgehend von dem Stand in 2017 an die jährliche Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt. Preisliche Abweichungen sind ausschließlich unter der Voraussetzung einer Vereinbarung zwischen dem Stationsbetreiber und einer Gebietskörperschaft, wie zum Beispiel einem Bundesland, möglich.

Die Stationsentgelte für den Schienenpersonenfernverkehr orientieren sich an der Entgeltentwicklung im Schienenpersonennahverkehr.

Regelungen gelten ab dem Jahr 2020

Die Entgelte gelten ab dem Jahr 2020. Bis dahin werden die Entgelte noch nach den bisherigen Stationspreisen abgerechnet.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist noch nicht bestandskräftig.

Pressemitteilung (pdf / 153 KB)

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