Eckpunkte für künftige Regulierung der „letzten Meile“ veröffentlicht

Präsident Homann: "Wir schaffen zügig Klarheit über den regulatorischen Rahmen"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 05.07.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute Eck- und Diskussionspunkte für die künftige Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfaseranschlussnetz, der sog. „letzten Meile“, veröffentlicht.

"Die Unternehmen brauchen für die erheblichen Investitionen in Gigabitnetze zügig Klarheit über die regulatorischen Rahmenbedingungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und starten frühzeitig die Diskussion über die Ausgestaltung und Differenzierung einer künftigen Regulierung von kupfer- und glasfaserbasierten Vorleistungsprodukten", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir wollen wissen, welche Vorstellungen und Vorschläge die Unternehmen haben und freuen uns auf eine sachliche und konstruktive Diskussion mit ihnen. Das geschieht in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren."

Künftige Regulierung in Vorbereitung

Im Entwurf einer Marktanalyse für den Zugang zur „letzten Meile“ vom 27. Mai 2019 wurde festgestellt, dass die Telekom und die mit ihr verbundenen Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Daher muss die Bundesnetzagentur in einem zweiten Schritt nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sie die der Telekom bislang auferlegten Verpflichtungen für den Zugang zur „letzten Meile“ beibehält, ändert oder widerruft bzw. ihr neue Verpflichtungen auferlegt.

Die Anhörung dient der Vorbereitung eines Entscheidungsentwurfes, der dann im üblichen Verfahren zur nationalen Konsultation gestellt wird.

Hintergrund zur Marktregulierung

Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Märkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der Zugang zur sogenannten „letzten Meile“ im Fokus. Untersucht wird, ob solche Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt.

Sofern dies der Fall ist, werden dem marktbeherrschenden Unternehmen in einem weiteren Schritt Regulierungsverpflichtungen auferlegt. Solche Maßnahmen können etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte betreffen. Diese Regulierungsverpflichtungen bilden dann die Grundlage für konkrete Zugangs- oder Entgeltentscheidungen.

Die Eck- und Diskussionspunkte sind unter www.bnetza.de/regvfg-markt3a veröffentlicht. Dazu findet am 12. Juli 2019, 9 Uhr, eine öffentlich mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer 3 im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, statt.

Die Anhörung ist öffentlich, Teilnehmer und Pressevertreter werden gebeten, sich unter bk3-postfach@bnetza.de anzumelden.

Pressemitteilung (pdf / 13 KB)

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