Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bilanzkreistreue

Vizepräsident Franke: "Bilanzkreisausgleich von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 18.07.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Konsultation zu Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz gestartet. Anlass ist die teils deutliche Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni.

"Wir wollen Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren. Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Wer Kosten einseitig zu Lasten der Versorgungssicherheit verschiebt, handelt rechtswidrig. Wenn sich der Verdacht solcher Verstöße im Einzelfall erhärtet, werden wir dagegen mit aller Konsequenz vorgehen."

Kurzfristige Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, um kurzfristig strukturelle Maßnahmen umzusetzen. Es ist beabsichtigt, die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises durch Verschärfung bestehender Pönalen anzupassen. Der Ausgleichsenergiepreis entfällt auf jene Strommenge, um die Strombeschaffung und –verbrauch eines Bilanzkreises voneinander abweichen.

Zugleich werden die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, einen Reformvorschlag zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur vorzulegen. Dieser Preis soll durch eine Kopplung an einen geeigneten Börsenpreisindex Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigen.

Des Weiteren sollen die Marktteilnehmer zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern. Schließlich soll eine schnellere Ursachenermittlung durch eine beschleunigte Übermittlung bestimmter Messwerte an die Übertragungsnetzbetreiber ermöglicht werden.

Verpflichtung zur Bilanztreue

Die Bundesnetzagentur nimmt die Vorfälle im Juni zum Anlass, alle Marktakteure zur sorgfältigen Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten aufzufordern.

Jedes einzelne Unternehmen, das als Stromversorger oder -händler zum bilanziellen Ausgleich seiner Strommengen verantwortlich ist, ist verpflichtet, sich zu jedem Zeitpunkt bilanztreu zu verhalten. Bei pflichtwidrigem Verhalten eines Bilanzkreisverantwortlichen sind die Übertragungsnetzbetreiber gehalten, vertragliche Sanktionen zu ergreifen. Dies kann im äußersten Fall die Kündigung des Bilanzkreisvertrages beinhalten.

Ergänzend dazu behält sich die Bundesnetzagentur vor, bei Verdacht auf bewusste Manipulation von Energieprognosen oder verbotswidrige Arbitragegeschäfte auf den Ausgleichsenergiepreis Aufsichtsmaßnahmen einzuleiten.

Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni

Im Juni dieses Jahres trat an drei Tagen ein erhebliches Ungleichgewicht im deutschen Stromsystem auf. Nur durch die verantwortungsvolle Zusammenarbeit der deutschen Übertragungsnetzbetreiber untereinander und die gute Unterstützung durch ihre europäischen Partner konnte das System stabil gehalten werden.

Konsultation bis zum 9. August 2019

Weitere Informationen zur Konsultation von Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-19-21x veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

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