Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen aus Versteigerung zu

Präsident Homann: "Ersteigerte Frequenzen können damit bundesweit für 5G genutzt werden"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 04.09.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt. Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden.

"Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Abstrakte Versteigerung des Spektrums

Gegenstand der Frequenzauktion in Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Zum Großteil wurden die Blöcke bezüglich ihrer Lage im Spektrum abstrakt versteigert. Lediglich im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block in konkreter Bandlage versteigert.

Im Anschluss an das Ende der Auktion folgte mit dem Zuordnungsverfahren daher die konkrete Zuordnung der abstrakt ersteigerten Blöcke entsprechend dem in den Auktionsregeln vorgesehenen Verfahren.

Zuordnung und Zuteilung

Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.

Auf Antrag der Unternehmen können die Frequenzen nun jeweils zugeteilt werden. Die Bundesnetzagentur kann die Frequenzen zügig zuteilen. Damit können die Frequenzen für die jeweiligen Geschäftsmodelle genutzt werden.

Versorgungsauflagen

Teil der Zuteilung ist auch die Verpflichtung der Unternehmen, die Versorgungsauflagen umzusetzen. Demnach müssen die Zuteilungsnehmer unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Weitere Informationen sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 14 KB)

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