Konsultation zur Wettbewerbsprüfung bei Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen

Präsident Homann: "Wir sprechen uns für umfangreiche Möglichkeiten der Befreiung von der Regulierung für Wartungseinrichtungen aus"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 01.10.2019

Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute ihre Wettbewerbsprüfung und regulatorische Einschätzung auf den Märkten für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen.

"Funktionierender Wettbewerb auf der Schiene setzt diskriminierungsfreie Möglichkeiten voraus, Fahrzeuge instand zu halten. Wir stellen die Weichen für eine angemessene Regulierung von Wartungseinrichtungen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wettbewerbsprüfung bei Wartungseinrichtungen

Der heute veröffentlichte Berichtsentwurf enthält detaillierte Erkenntnisse über die Wettbewerbssituation auf den Märkten für Instandhaltungsleistungen für Eisenbahnen. Eine zuverlässige Instandhaltung ist für den sicheren und verlässlichen Betrieb von Eisenbahnfahrzeugen unerlässlich. Ein Zugang zu Wartungseinrichtungen zu angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Konditionen ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für den Wettbewerb zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bislang sind Wartungseinrichtungen teilweise von der Regulierung ausgenommen.

Wettbewerbssituation auf den Märkten unterschiedlich

Die Bundesnetzagentur untersuchte Entscheidungen von Anbietern und Nachfragern zu Instandhaltungsleistungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Instandhaltung, die meist vom Verkehrsmarkt vorgegeben werden. Sie analysierte die Geschäftsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern und mögliche Hindernisse einer effektiven Instandhaltung.

Gestützt auf die Ergebnisse einer umfangreichen Befragung der Marktteilnehmer hat die Bundesnetzagentur auf sechs Märkten für Wartungseinrichtungen stabile und auf sieben Märkten moderate Wettbewerbsverhältnisse erkannt. Auf zwei Märkten findet kein Wettbewerb statt. Es zeigt sich, dass viele Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrzeuge selbst instand halten, während andere Instandhaltungsleistungen an fremde Betreiber vergeben oder durch den Fahrzeughersteller durchführen lassen. Neuere Formen, wie die zustandsbasierte Instandhaltung, brechen zunehmend alte Marktstrukturen auf.

Beim Schienenpersonennahverkehr konzentrierte sich die Untersuchung auf die Entscheidung von Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Instandhaltung im Vorlauf der Verkehrsausschreibungen. Bei ungünstigen Rahmenbedingungen kann die betriebsnahe Instandhaltung zu einem wesentlichen Handicap für potentielle Wettbewerber führen. Die Bundesnetzagentur stellt Anregungen zur Verbesserung der Situation zur Diskussion.

Befreiungsmöglichkeiten für zahlreiche Betreiber von Wartungseinrichtungen

Basierend auf den Ergebnissen der Wettbewerbsprüfung und unter Berücksichtigung der seit 1. Juni 2019 anzuwendenden Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 hat die Bundesnetzagentur eine vorläufige Einschätzung über die zukünftige Regulierung von Wartungseinrichtungen abgegeben. Sie spricht sich dafür aus, die Ende 2020 auslaufenden nationalen Regelungen nicht fortzuführen, sondern auf bereits bestehendes Regulierungsrecht für Serviceeinrichtungen zurückzugreifen. Dies ergäbe für den Großteil der Betreiber von Wartungseinrichtungen die Möglichkeit einer Befreiung von wesentlichen Teilen der Regulierung.

Konsultation der Marktteilnehmer

Der Berichtsentwurf ist zur Konsultation unter www.bundesnetzagentur.de/werkstattstudie veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 30. November 2019 abgegeben werden.

Übersicht über die Standorte von Wartungseinrichtungen

Zudem hat die Bundesnetzagentur eine interaktive Karte mit den Standorten der Wartungseinrichtungen in Deutschland erstellt und heute unter www.bundesnetzagentur.de/werkstattkarte veröffentlicht. Sie soll dazu beitragen, die Transparenz auf den Märkten zu erhöhen und den Wettbewerb zu unterstützen.

Pressemitteilung (pdf / 36 KB)

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