Standardisierung von Kapazitätsprodukten im Gassektor
Maßnahmen zur Erleichterung des Netzzugangs und zur Erhöhung der Liquidität
Erscheinungsdatum 30.10.2019
Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten im Gassektor („KASPAR“) abgeschlossen. Die Festlegung richtet sich an alle deutschen Fernleitungsnetzbetreiber und soll den Prozess der Zusammenlegung der zwei deutschen Gasmarktgebiete unterstützen.
Abschließender Katalog zulässiger Kapazitätsprodukte
Mit KASPAR wird ein abschließender Katalog zulässiger Kapazitätsprodukte festgelegt. Alle Kapazitätsprodukte erhalten mit der Standardisierung einen verpflichtenden Zugang zum virtuellen Handelspunkt. Entsprechend wird Fernleitungsnetzbetreibern das Angebot von beschränkt zuordenbaren Kapazitäten (BZK) ohne Ausnahme zukünftig untersagt. Damit leistet KASPAR einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Liquidität des virtuellen Handelspunktes.
Harmonisierende Vorgaben für zulässige Kapazitätsprodukte
In Bezug auf das Produkt der bedingt festen Kapazität (bFZK) wird den Fernleitungsnetzbetreibern aufgegeben, am Vortag der Netznutzung den jeweils festen und unterbrechbaren Anteil des Produktes zu ermitteln und zu veröffentlichen. Dies ist notwendig, um für Netznutzer eine hinreichende Verlässlichkeit und Transparenz zu schaffen.
Bei Unterbrechung von Kapazitäten an einem Ein- und Ausspeisepunkt sind Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, eine vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Darüber hinaus regelt die Festlegung verbindliche Rahmenbedingungen für das Übernominierungsverfahren sowie Informations- und Veröffentlichungspflichten.
Alle Regelungen dienen der Erleichterung des Netzzugangs sowie einer Erhöhung der Liquidität des Gasmarktes.
Fristen
Die Vorgaben der Festlegung sind zum 1. Oktober 2021 umzusetzen. Ausnahme sind die Regelungen des Übernominierungsverfahrens, hier ist eine Umsetzung durch die Fernleitungsnetzbetreiber bereits zum
1. Oktober 2020 festgelegt.
Weitere Informationen zum Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK7-18-052 veröffentlicht.