Antragsverfahren für lokale 5G-Campus-Netze gestartet

Präsident Homann: "Fördern innovative Lösungen für Wirtschaft und Industrie"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 21.11.2019

Die Bundesnetzagentur hat heute das Antragsverfahren für lokale 5G-Funkanwendungen gestartet.

"Mit den Frequenzen für lokale Anwendungen fördern wir die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Wir setzen auf innovative Lösungen und schaffen Möglichkeiten für vielfältige Campus-Netze. Wir wollen, dass Deutschland eine Vorreiterrolle im Bereich Industrie 4.0 einnehmen kann", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Antragsverfahren

Die Bundesnetzagentur stellt für lokale Netze den Frequenzbereich von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Die Frequenzen können insbesondere für Industrie 4.0, aber auch die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Eine Antragsberechtigung kann sich aus dem Eigentum an dem Grundstück oder aus einem sonstigen Nutzungsrecht (z. B. Miete, Pacht) bzw. entsprechender Beauftragung ergeben.

Anträge können elektronisch gestellt werden und sollen in einem einfachen, unbürokratischen Verfahren bearbeitet werden. Damit ist die Voraussetzung für eine schnelle Antragsbearbeitung geschaffen.

Frequenzen können unmittelbar nach der Zuteilung genutzt werden. Die Zuteilungsdauer soll dafür sorgen, dass Frequenzen nur für die tatsächliche Zeit ihrer Nutzung beantragt werden.

Gebühren der Frequenzzuteilung

Für Frequenzzuteilungen werden Gebühren erhoben, die eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen sicherstellen. Die Gebühr ist abhängig von der beantragten Bandbreite und der Größe des abgedeckten Gebietes. Die vorgesehene Gebührenstruktur ermöglicht, dass auch Geschäftsmodelle von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie landwirtschaftlichen Anwendungen realisiert werden können.

Die Frequenzzuteilungen erfolgen auf Basis der Verwaltungsvorschrift "Lokales Breitband", die zusammen mit den Antragsformblättern unter www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband veröffentlicht sind.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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