Ende der Frist zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015

Netzbetreiber legen Versorgungsberichte vor – Bundesnetzagentur überprüft diese kritisch

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 10.01.2020

Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH haben ihre Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2015 vorgelegt. Die Bundesnetzagentur wird diese Angaben nun überprüfen.

"Wir setzen alles daran, dass die Unternehmen von uns ermittelte Defizite bei der Erfüllung unserer Auflagen zügig beheben. Unser Ziel ist es, dass der Ausbau mit mobilem Breitband in der Fläche schnellstmöglich weiter vorankommt. Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Angaben der Unternehmen

Nach eigenen Angaben haben die Unternehmen Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird.

Die Hauptverkehrswege konnten nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zum Jahresende noch nicht in vollem Umfang versorgt werden.

Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind.

Telefónica trägt außerdem unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant, durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.

Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die vom Rundfunk zu räumen waren, stehen erst seit Mitte 2019 vollständig zur Verfügung. Seitdem haben die Unternehmen das Ausbautempo spürbar erhöht.

Die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zur Versorgung der einzelnen Bundesländer und bundesweit können auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband abgerufen werden.

Überprüfung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber und wird in jedem Bundesland eigene Messungen durchführen. Hierbei wird durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ermittelt, ob die von den Mobilfunknetzbetreibern gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Diese Überprüfungen werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung entscheidet die Bundesnetzagentur dann über die Erfüllung der Versorgungsauflage und prüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Hintergrund Versorgungsauflage

Die Bundesnetzagentur hat in der Zuteilung der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen Auflagen gemacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 98% der Haushalte bundesweit und 97% der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

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