Planfeststellung für SuedOstLink, Abschnitt Bayern
Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 11.02.2020
Die Bundesnetzagentur führt heute zum Abschnitt C1 (Münchenreuth – Marktredwitz) des „SuedOstLink“ in Selb eine Antragskonferenz durch. Dabei sollen alle Fragen, die das Projekt betreffen, identifiziert werden.
Nächster Schritt: Festlegung des Untersuchungsrahmens
Die Antragskonferenz ist der erste Schritt einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren der Planfeststellung. Behörden, Vereinigungen und die interessierte Öffentlichkeit können Hinweise zur vorgeschlagenen Trasse und den Alternativen geben. Dabei werden u.a. die voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie sonstige öffentliche und private Belange eine Rolle spielen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen.
Als Ergebnis der Antragskonferenz erstellt die Bundesnetzagentur einen sogenannten Untersuchungsrahmen. Dieser enthält Vorgaben für den Vorhabenträger TenneT zur Überarbeitung und Vervollständigung der genehmigungsrelevanten Unterlagen. Das können zum Beispiel Gutachten zum Vorkommen geschützter Tierarten oder weitergehende Untersuchungen zum Schutzgut Mensch sein.
Bisheriges Verfahren
SuedOstLink besteht aus mehreren Teilabschnitten. Im vorherigen Verfahrensschritt, der Bundesfachplanung, wurde der Trassenkorridor für den Abschnitt Hof – Schwandorf (C) im Dezember 2019 festgelegt. Aufgrund der größeren Planungstiefe in der Planfeststellung, haben die Vorhabenträger diesen Planungsabschnitt in zwei Bereiche unterteilt. Der erste Abschnitt verläuft von Münchenreuth bis Marktredwitz (C1). Der zweite Abschnitt beginnt in Marktredwitz und endet in Pfreimd (C2). Für den zweiten Abschnitt wird voraussichtlich im zweiten Quartal eine Antragskonferenz durchgeführt. Mit Abschluss der Planfeststellung wird der konkrete Leitungsverlauf bestimmt.
Vor dem Bundeverwaltungsgericht wurde Klage gegen die Bundesfachplanungsentscheidung im Abschnitt C erhoben. Die Klage stellt jedoch kein Hindernis dar, die heutige Antragskonferenz durchzuführen.
Hintergrund zur geplanten Leitung
Der SuedOstLink ist, neben Korridor A und SuedLink, eine von drei Gleichstromverbindungen von Norden nach Süden. Die geplante Leitung verläuft von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt nach Isar in Bayern. Das Vorhaben ist erforderlich, weil es durch den massiven Zubau erneuerbarer Energien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Engpässen beim Stromtransport nach Bayern kommt. Die Inbetriebnahme des SuedOstLinks ist für das Jahr 2025 geplant.
Die Antragskonferenz findet ab dem 11. Februar 2020 in der Roland-Dorschner-Halle in Selb statt. Sie hat um 9:00 Uhr begonnen. Weitere Informationen zum Vorhaben Nr. 5 Bundesbedarfsplangesetz finden Sie auf www.netzausbau.de/vorhaben5.